Das erste Mal BR- Wahl

  • Hallo Zusammen,

    die Willkür der Geschäftsleitung in unserem Familienbetrieb (GMBH mit 64 Wahlberechtigten) hat mich zu dem Schluss kommen lassen eine BR- Wahl zu initiieren. Ich habe mit anderen Mitarbeitern gesprochen und diverse Foren "durchgewühlt".

    Hier meine Fragen:

    1. ist es von großem Vorteil eine Gewerkschaft mit einzubeziehen?

    - wenn ja, werde ich in eine Gewerkschaft eintreten und mich vorher deren Unterstützung versichern

    2. Unsere GL ist sehr "anti BR" eingestellt. Hat jemand Tip's wie ich die GL umstimmen kann um die BR- Wahl ohne Repressalien der GL (ist zu erwarten) durchführen kann?

    3. Ich stehe in Kontakt mit Nachbarfirmen mit BR und lasse mich dort beraten. Da ich Skeptiker bin würde ich gern mehr zur BR- Wahl (das erste mal) lesen. In den Foren ist meisst von bestehenden BR's zu lesen.

    4. Gibt es eventuell "Stammtische" von BR- Mitgliedern? Wenn ja könnte ich ein paar Kontaktdaten gebrauchen.

    Folgende Literatur habe ich mir besorgt:

    "Betriebsrat für Dummies"

    "BetrVG + WO und § 613a BGB"

    "Das gesante Arbeitsrecht"

  • Halle Jensemeister,

    zunächst einmal "Glückwunsch", dass Du den Schritt Betriebsratswahl angehen willst.

    Zu Deinen Fragen:

    1. Es ist sicherlich nicht verkehrt, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einzubinden. Aber ich glaube kaum, dass ihr bei der Betriebsgröße viel Unterstützung erfahren werdet; selbst bei hohem Organisationsgrad ist nicht davon auszugehen.

    2. Einen AG, der das Feindbild "Betriebsrat" in sich trägt, wird man auch mit den besten Argumenten nicht vom Gegenteil überzeugen können. Da hilft nur, dem Gesetz zu folgen und das sieht vor, dass in Betrieben mit mind. fünf wahlberechtigten AN ein BR gewählt wird.

    3. Die Beratung durch benachbarte BR ist grundsätzlich nicht verkehrt, aber birgt die "Gefahr", womöglich falsche Informationen zu erhalten. Es wäre ein Trugschluss, davon ausgehen zu wollen, dass nur gut geschulte Betriebsräte in Amt & Würden sind. ;)

    4. So verwundert es sicherlich nicht, dass ich die Meinung vertrete, dass Dich auch ein Stammtisch nicht wesentlich weiter bringt; siehe Zitat BAG.

    Wichtig ist, dass die erste Wahl ordnungsgemäß initiiert und durchgeführt wird. In Eurem Fall muss zur Wahlversammlung zwecks Wahl eines Wahlvorstands eingeladen werden. Diese Einladung sollte zwingend durch max. drei wahlberechtigte AN unterschrieben werden (mehr AN fallen nicht unter den besonderen Kündigungsschutz § 15 KschG). Der gewählte Wahlvorstand sollte sich dann zwingend schulen lassen!

    Seht zu, dass sich genügend KandidatInnen zur Wahl stellen! Ihr müsst fünf BRM wählen und solltet unbedingt auf genügend Ersatzmitglieder zurück greifen können. Bis sich Euer AG daran gewöhnt hat, dass ein BR in diversen Angelegenheiten mitzubestimmen hat, werden manch harte Zeiten auf Euch zukommen.

    Ist der BR dann erstmal gewählt, kommen weitere Schulungen auf Euch zu. Das Bundesarbeitsgericht hat nicht ohne Grund festgestellt ...

    "Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes haben die Mitglieder des Betriebsrats neben der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben weitere, nicht unerhebliche Amtspflichten übernommen. Um das ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszuführen und die damit verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, sind spezielle Kenntnisse der Betriebsratsmitglieder insbesondere im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht notwendig. Jeder Betriebsrat hat sich auf sein Mandat umfassend vorzubereiten und ist aus diesem Grund verpflichtet, sich die hierfür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82).

    Verantwortliche Arbeit im Betriebsrat ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt; diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 – 6 ABR 50/79)."


    Viel Glück und gutes Gelingen

    Kokomiko

  • Hallo Kokomiko,

    danke für das schnelle Feedback. Dann mach ich mich mal auf die Suche nach Unterstützung durch die Gewerkschaft. Die können mir zumindest beratend behilflich sein.

    Da ich über das Konspirative bereits hinaus bin erwarte ich demnächst auch Reaktionen der GL.

    Ich hoffe bis dahin vorbereitet zu sein.

  • Zitat von Kokomiko:

    1. Es ist sicherlich nicht verkehrt, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einzubinden. Aber ich glaube kaum, dass ihr bei der Betriebsgröße viel Unterstützung erfahren werdet; selbst bei hohem Organisationsgrad ist nicht davon auszugehen.

    Ich kann Koko soweit nur zustimmen.

    Zum Thema Gewerkschaft möchte ich noch ergänzen: je kleiner die Gewerkschaft, umso stärker wird sie sich auch um kleinerer Betriebe kümmern. Pauschalisiert lässt sich nämlich nicht unbedingt sagen, dass die einen kaum unterstützen.

    Vielleicht habt ihr ja sogar aufgrund der Betriebsart eine Wahlmöglichkeit (kommt bisweilen vor, dass auch mehrere Gewerkschaften zuständig sein könnten), welche Gew. euch betreut - dann empfehle ich, mal bei allen vorzufühlen, wer euch am besten unterstützt.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.