Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von
-> Microsoft informieren.
Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Versetzung eines BR-Mitglieds in einen BR-freien Betrieb
nun soll die Außenstelle B geschlossen werden. Ein BR-Mitglied, dass in B tätig ist, soll nach D versetzt werden.
Was für Auswirkungen hat das auf die BR-Mitgliedschaft? Ist er weiterhin BR-Mitglied in A oder scheidet er aus dem BR aus und kann in C einen neuen BR wählen?
Was für Auswirkungen hat das auf die BR-Mitgliedschaft? Ist er weiterhin BR-Mitglied in A oder scheidet er aus dem BR aus und kann in C einen neuen BR wählen?
Der Sophist in mir (klingt netter als Erbsenzähler) sagt, dass der den BR schon nicht alleine wählen kann, aber im Prinzip hast du es richtig verstanden.
Verlässt ein BRM den Betrieb in dem es gewählt worden ist, verliert es automatisch seine Mitgliedschaft im BR (s. § 24 Ziffer 4 BetrVG, Verlust der Wählbarkeit, da nicht mehr Arbeitnehmer dieses Betriebes).
Was ihm natürlich bleibt ist der erweiterte Kündigungsschutz, da er ja im gleichen Unternehmen bleibt. Und na klar, kann er Wahlen im neuen Betrieb initiieren. (Dann habt ihr bald einen GBR und seht euch wieder )
verwunderlich ist doch erstmal, dass das BRM nicht in den Betrieb A versetzt wird, dem es als AN bei B (als Außenstelle von A) angehört.
Gibt der AV des BRM diese Versetzung überhaupt her? Ist das BRM mit der Versetzung einverstanden?
Und ist Euch der § 103 III BetrVG nicht bekannt? Die Versetzung der in Absatz 1 genannten Personen, die zu einem Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen würde, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats; dies gilt nicht, wenn der betroffene Arbeitnehmer mit der Versetzung einverstanden ist. Absatz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass das Arbeitsgericht die Zustimmung zu der Versetzung ersetzen kann, wenn diese auch unter Berücksichtigung der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des betroffenen Arbeitnehmers aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig ist.
da muss ich einmal mehr wieder den Hut vor Dir ziehen! *ziehtden(symbolischen)hut*
Bei Kündigungen hätte ich auch sofort den § 103 BetrVG parat gehabt. Aber tatsächlich, er gilt auch bei Versetzungen... (habe ich noch nie gebraucht und war mir nicht präsent.)
Die Versetzung ist vom Tisch, der BR wurde doch nach A versetzt, da der AG scheinbar davon Wind bekommen hat, dass schon beim "Probearbeiten" über die Gründung eines BR gesprochen wurde.
Gruß,
Togego
PS: der BR wäre mit der Versetzung einverstanden gewesen, um dort eine BR-Wahl zu initiieren, ihm war aber der sofortige Verlust des Amtes nicht bewußt.