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Ich bräuchte mal Eure Hilfe bei einem Thema, dass mich momentan sehr umtreibt und zwar die fehlende Mitbestimmung bei Abmahnungen. Hat von Euch jemand mit dem AG eine BV oder sonstige Regelung getroffen, die den BR bei Abmahnungen involviert? Wenn ja wäre es nett, wenn ihr mir diese mal zu Verfügung stellen könntet oder einen Hinweis geben, ob es hier gesetzliche Reglungen gibt.
Abmahnungen sind von der Sache her keine kollektiven Massnahmen sondern nur zwischen AG und AN, daher glaube ich kaum, dass sich AG hier reinreden lassen werden.
Außerdem würde ich mich als BR nicht in Dinge reinziehen lassen, die mich Nichts angehen. Ich kann Kollegen über die Rechtmässigkeit einer Abmahnung beraten, aber was willst du hier bitte regeln?
Ich möchte damit erreichen, dass wir als BR zumindest darüber informiert werden wer eine Abmahnung bekommen hat und ob diese gerechtfertigt ist. Wir haben das Problem, dass Kolleginnen und Kollegen zu uns kommen und sich über die Abmahnung beschweren, da diese, in den meisten Fällen, völlig überzogen sind. Ich möchte als AN-Vertreter zumindest informiert werden.
ich kann verstehen, dass ihr informiert werden wollt, aber ich sehe dafür keine rechtliche Grundlage. Wenn der AG das freiwillig macht ist das schön, aber ihr werdet ihn dazu nicht zwingen können.
Hallo Micky Auch wir hatten dieses Thema mal bei uns.
Aber es gibt auch immer wieder Mitarbeiter die garnicht wollen, dass der Betriebsrat mitbekommt, dass sie abgemahnt worden sind.
Statt dessen haben wir mehrmals in Betriebsversammlungen die rechttliche Bedeutung und die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten des abgemahnten Arbeitnehmers erläutert.
Seit wir dieses Thema öfters angesprochen haben, kommen auch die meisten Mitarbeiter die abgemahnt werden / wurden zu uns und lassen sich beraten.
In den Versammlungen oder Sprechstunden die Kollegen aufklären, was bei einer aus ihrer Sicht unrechtmäßigen Abmahnung getan werden kann.
Beschwert sich der MA nach § 85 BetrVg bei euch, und ihr seid der Meinung, dass diese Beschwerde gerechtfertigt ist, dann könnt ihr ja mit dem Kollegen zusammen beim Arbeitgeber den Sachverhalt klären und ggf. um Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte bitten.
Wir raten den Kollegen, auf alle Fälle eine Gegendarstellung zu schreiben und sind, wenn er dabei Hilfe braucht, auch gerne bereit die Gegendarstellung zu verfeinern und auszuformulieren.
Im günstigsten Fall erfahrt ihr von den Abmahnungen, aber wie schon gesagt, prinzipiell ist eine Abmahnung eine Angelegenheit zwischen AG und AN, da muss der Kollege nicht noch beim BR "an den Pranger gestellt" werden (denn so könnte man das auch auslegen!).
Im ungünstigsten Fall (je nachdem, was ihr wie regelt) heißt es sogar noch: die Abmahnung ist mit dem BR abgestimmt...
Nee, lass mal, dann lieber offensive Bearbeitung des Thema auf den Betriebsversammlungen oder wie auch immer ihr eure Kollegen informiert.
Wer Hilfe will, wird sie sich schon holen. Wer keine will, kann einfach Gras über die Sache wachsen lassen.
Und im Übrigen habe ich noch im Arbeitsrechtseminar gelernt: auch ungültige Abmahnungen immer schön da lassen, wo sie sind. Denn wenn der Arbeitgeber tatsächlich Bausteine für eine Kündigung (denn das sind Abmahnungen letztlich) sammeln will, wird er für jede ungültige sich sofort etwas neues einfallen lassen.
Also allenfalls eine Gegendarstellung zur Akte nehmen lassen (dazu ist der AG verpflichtet) und erst im Kündigungsschutzprozess "die Bombe platzen lassen" und dem AG vom Gericht klarmachen lassen, dass seine Abmahnung(en) das Papier nicht wert ist(sind).
eine Mitbestimmung des BR bei Abmahnungen gibt es nicht. Letztlich hat der BR nicht einmal prinzipielle Informationsrechte, was Abmahnungen betrifft. Siehe z.B. die Diskussion hier.
Dort wird ein LAG-Urteil genannt, dass dem BR zumindest eingeschränkte Informationsrechte bzgl. Abmahnungen einräumte, ein Link dazu hier.
"Wir raten den Kollegen, auf alle Fälle eine Gegendarstellung zu schreiben und sind, wenn er dabei Hilfe braucht, auch gerne bereit die Gegendarstellung zu verfeinern und auszuformulieren."
Auf alle Fälle? Und die Gegendarstellung wird dann zur Personalakte gegeben? Warum das?
Vielen Dank für die Auskünfte, die ich hier erhalten habe. Ich sehe schon, dass Thema ist nicht so ganz ohne. Ein Pro und Contra muss ich wohl hier betriebsintern abwägen.
vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt.
"Auf alle Fälle" meinte ich natürlich in Bezug auf Abmahnungen die seitens des Arbeitgebers an den Haaren herbeigezogen werden und an sich ungerechtfertigt sind.
Bei berechtigten Abmahnungen, insbesondere Pflichtverletzungen oder Arbeitsfehlern, sehen auch wir keine Grundlage, hier besonders zu unterstützen bzw. eine Gegendarstellung anzuregen.
Zitat Crash 199: Auf alle Fälle? Und die Gegendarstellung wird dann zur Personalakte gegeben? Warum das?
Hallo
Weil bei einer Kündigung und der damit verbundenen Anhörung des BR nicht nur die Abmahnung vorgelegt werden muss sondern auch die Gegendarstellung und die vergisst der AG schon mal was die Ordnungsgemäße Anhörung des BR zu Nichte macht.
trotzdem ist es suboptimal, die Gegendarstellung zur Akte zu geben, da dies den AG auf evtl. Schwachstellen seiner Abmahnung hinweist und ihm Gelegenheit zur "Nachbesserung" gibt.