Ein Mitarbeiter wechselt innerhalb des Unternehmens die Abteilung und dies im Herbst des Jahres.
Kann nun der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaubsanspruch aufteilt: Für 8 Monate in Abteilung A bekommt er 8/12 seines Urlaubes und für die 4 Monate in Abteilung B bekommt er 4/12 seines Urlaubes.
Der MA will seinen Jahresurlaub im Sommer nehmen und möchte in den letzten 4 Monaten des Jahres keinen Urlaub nehmen. Betriebliche Gründe stehen dem Urlaub nicht entgegen.
Der Arbeitgeber meint nun den gesamten Jahresurlaub nicht in den ersten 8 Monaten des Jahres geben zu können, da dem Arbeitnehmer in der jetzigen Abteilung nur 8/12 des Jahresurlaubes zustünden.
Ich meine hier irrt der Arbeitgeber, ich kann es bislang nur mit §5 (Teilurlaub) BUrlG indirekt begründen. Dort steht wann man Anspruch auf Teilurlaub hat. Da da nichts von Abteilungswechsel steht, schließe ich daraus, dass Teilurlaub nicht auf einen Abteilungswechsel anwendbar ist.
Wie seht ihr das?