Hallo Betriebsräte,
folgende Problematik. Wir haben mehrere geringfügig beschäftigte MA eingestellt. Da diese unseren Produktionsbetrieb flexibel unterstützen sollen, wurde hier ein Zeitkonto hinterlegt. So bekommen die MA immer ihre 450€, auch wenn Sie mal 5h mehr oder 5h weniger arbeiten.
Die Personalabteilung hat jetzt im HR Portal die monatlich zu leisten Stunden auf alle Wochentage verteilt. Macht für die MA 2,26h täglich. Jedoch arbeiten sie nur an einem oder zwei Tagen in der Woche und kommen somit auf ihre Gesamtstunden.
Jetzt stellt sich für uns die Problematik, ein MA erkrankt und reicht einen Krankenschein für diesen einen Tag, an dem er geplant wurde, ein. Die Personalabteilung ist der Meinung, er bekommt dann auch nur 2,26h gut geschrieben, müsse den Rest halt nachholen. Angeblich wird dies im ganzen Konzern so gelebt.
Wir sind damit gar nicht einverstanden und der Meinung, der MA muss die ganze Zeit gut geschrieben bekommen, die er an diesem Tag da gewesen wäre. Leider finde ich hier keinen passenden Gesetzestext, der speziell auf die Situation der geringfügig Beschäftigten passt, oder eben ein entsprechendes Urteil.
Bevor ich jetzt daran gehe, einen Juristen zu kontaktieren, wäre ich euch für einen entsprechenden Passus dankbar.
Beste Grüße
Fox