Vergütung für BR-Mitglieder mit variablem Zielgehalt

  • Hallo Gemeinde,

    in unserem Gremium (7 Mitglieder) sind 3 Kollegen, die als Vertriebsmitarbeiter ein Gehalt bekommen, dass mit 30 % erfolgsabhängig ist.

    Da ich als BR-Vorsitzender auch darunter falle, möchten wir per sofort mit dem AG eine Regelung treffen, wie mit dem variablen Anteil umgegangen werden soll.

    Wie würdet Ihr so etwas regeln - BV oder sonstige Vereinbarung?

    Was wäre fair gegenüber der Gesamtbelegschaft? Ich stelle mir vor, dass wir einen prozentualen Zeitanteil (z. B. BR-Vorsitzender 30%, "normales" BR-Mitglied 10%) für die BR-Arbeit als fest angerechneten Anteil bekommen.

    Wäre das aus Eurer Sicht ok?

    Gruss

    Christian

  • Hi Butzemann [SIZE="9"](cooler Nick ;-))[/SIZE]

    erstmal: wieso soll der Vorstzende überhaupt mehr bekommen? Formal ist der auch nur ein BR unter vielen. Er hat nur nach Aussen Sonderfunktion. Ich kenne BRs da ist der Vorsitzende auch nicht der, der die meiste Arbeit hat/macht. Aber das nur am Rande.

    Das gesetz regelt klar und eindeutig, dass ein AN während seiner BR Tätigkeit nicht benachteiligt werden darf. Das impliziert auch, dass er deshalb nicht bevorteilt werden darf.

    Aus der Kommentierung geht z.B. bei Akkordarbeitern hervor, dass die den Schnitt der Truppe bzw. vergleichbarer Akkordarbeiter zu bekommen haben.
    genauso gilt das für Prämien, die im Team/Abteilung ausgeschüttet werden. Auch daran ist der BR zu beteiligen, vorausgesetzt, er wäre mit im Boot wenn er eben nicht BR gewesen wäre.

    Für Euch kann ich mir die Regelung z.B. so vorstellen, dass jeder seinen persönlichen Schnitt der letzten Zeit (Monat, Halbjahr, Jahr, oder was auch immer sinnvoll ist) weiterhin bekommt, oder aber die Gehaltsentwicklung an den Schnitt einer Gruppe von vergleichbaren anderer Vertriebler gekoppelt wird. So kann man auch die Schwankungen in diesem Job weiterleben (zum Guten wie zum Schlechten).
    Alternativ einigt man sich auf eine Summe, die dann aber allen gleich ausgeschüttet wird. Also nix mit Sonderbonus für den Vorsitzenden. Das wäre aus meiner Sicht auch juristisch ein heikles Thema, denn woraus wolltest Du denn die Besserstellung des Vorsitzenden begründen (juristisch, nicht moralisch!!).

    Grüße
    Gertrüde

  • Hallo erstmal,

    so, wie Gertruede das schreibt, muß das gehen. 2 Modelle sind denkbar:
    a) die BR-Mitglieder erhalten den Durchschnitt der Boni / variablen Vergütungsanteile aller vergleichbaren KollegInnen, oder,
    b) wenn sie bisher überdurchschnittlich gut waren, erhalten sie ihren bisherigen Schnitt weiter.

    Anpassungen der Boni / variablen Vergütungsbestandteile bei den KollegInnen (nach oben und natürlich auch nach unten) werden bei den betroffenen BR-Mitgliedern mit vollzogen.

    So die Rechtsprechung bzw. Empfehlungen in den Kommentaren.

    Man sollte keine "BR-Sonder-Boni" vereinbaren (ich denke, so hast Du das auch nicht gemeint, man kann es aber so verstehen), weil das riecht schlecht (auch wenn Geld nicht stinkt...). Auch das mit den statischen Zeitanteilen (es geht hier nicht um eine Bevorteilung des BR-V, sondern Du rechnest für den BR-V einfach mit mehr Zeitaufwand) halte ich für keine gute Idee.

    Grüße Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ach Winfried,
    das Geld nicht stinkt, halte ich für ein Gerücht.
    Ich habe noch ein paar Ägyptische 1 Pfund Noten, die stinken nicht nur, sondern fallen schon fast unter das Biowaffenabkommen.
    Auf jeden Fall sind die ein Lehrstück für jeden Biochemiker um festzustellen, wie viele Kulturen sich auf kleinstem Raum ziehen lassen
    :D

    Aber was das Thema angeht, für den BR aufgewendete Zeit in irgendwelches Geld (Boni oder was auch immer) umzurechnen, halte ich das ebenfalls für sehr bedenklich.

    Die Zeit, die ihr für den BR verbraucht, muss eigentlich genau so vergütet sein, wie die Vergütung, die ihr an derselben Stelle bekommen hättet wenn ihr kein BR seid.
    Da das nicht so einfach ist, bildet man halt Relativbezüge. Entweder auf sich selbst oder auf andere bezogen. Wie ich das meine, habe ich vorher schon beschrieben

    Was ihr jedoch machen könnt, ist schon mal für ungefähre Freiräume zu sorgen, sprich Eurem jeweiligen Chef schon mal anzukündigen, dass er mit ca. X% Ausfall rechnen sollte. Der muss schliesslich auch irgendwie planen, dass die Kundenbetreuung und Akquise weitergeht. Aber diese X% sind nur als grobe Richtung zu verstehen und keinesfalls als Maximum.

    Auf irgendeine Begrenzung der BR Tätigkeit solltet ihr euch auch nie einlassen. Weder welche Zeit für BR verwendet wird, schon gar nicht irgendwelche Budgetierung der Kosten akzeptieren (wird immer gerne versucht).
    Was die Kosten angeht, weigern wir uns sogar für die BR-Kostenstelle zu planen. Das soll die GF mal schön selber tun. Was wir an Geld brauchen, das geben wir aus und wenn was vom geplanten Budget über ist, ist's gut und wenn nicht, dann brauchen wir halt mehr. Das Geld verbraucht wird ist meist eh nur die Schuld der GF. Die bringen ja Themen, für die Schulungen nötig sind (Zeit und Geld), sorgen für den Anlass von Gerichtsverfahren (viel Zeit und meist weniger Geld) und schaffen so manch anderen Handlungsbedarf

    Grüße
    Gertrüde

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.