Hallo ihr lieben,
Mich beschäftigt eine "harte Nummer".
Lange bevor ich SB war und SBV wurde, hat jemand aus dem Betriebsrat ohne mich zu fragen auf meine Personalakte zugegriffen und meine Krankzeiten ausgewertet. Damals fehlte mir das Wissen, dass der BR das gar nicht durfte. (§ 83 Abs. 1 BetrVG) Das Ganze liegt nun schon viele Jahre zurück. Die betreffende Person ist immernoch im BR.
Ich will wissen, ob der BR weiterhin auf Personalakten zugegriffen hat. Als SBV darf ich das vermutlich (?) wenn überhaupt nur für meine "Schäfchen" (und für meine Akte) vom AG prüfen lassen. Meine Frage dazu ist: Darf ich als SBV (durch meine Gleichstellung) beim AG überhaupt nachfragen ob und wenn ja, wer aus dem BR auf Personalakten der Schwerbehinderten zugegriffen hat? Und zwar inkl. Namen und Datum? Oder begebe ich mich damit in rechtliche Schwierigkeiten? Darf der AG mir die Auskunft verweigern?
Welche Aufbewahrungsfrist gilt für die Protokollierung? (Ich vermute 10 Jahre wie bei allen Akten)
Lieben Gruß
Claudia