Eine Teilzeitmitarbeiterin hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Nun hat sie befristet ihre Teilzeitquote bis zum 31.03.2013 erhöht.
Auch nach dem 01.04.2013 hat sie nach der erhöhten Arbeitszeit gearbeitet und der Arbeitgeber
hat "nichts gemerkt" oder reagiert.
Hat die Mitarbeiterin jetzt einen unfristeten Anspruch auf die damals befristete Arbeitszeiterhöhung?!
Danke und Gruß