Änderungskündigung bei angekündigter Betriebsänderung

  • Hallo!

    Uns ist vor einigen Wochen eine Betriebsänderung angekündigt worden.Wir sind noch in der Anfangsphase--es ist noch kein Interessenausgleich oder Sozialpan erstellt.

    Nun will die GL Änderungskündigungen durchsetzen,welche mit dem gesunkenen Arbeitsaufkommen begründet sind.So sollen Einsteller zu Bedienern "degradiert" werden-natürlich mit Lohnkürzungen.

    Dies betrifft übrigens auch BR-Mitglieder.

    Nun die 'Frage.geht das überhaupt bei einer Betriebsänderung(in dieser ist die Schließung von 2 kompletten Abteilungen vorgesehen--nicht die Abteilung der einsteller!!)?wenigstens die BR Mitglieder müßten doch Vom KSchG geschützt sein,oder?!

    wird da nicht einem evtl. Sozialplan vorgegriffen?

    vilen Dank für die hilfe

  • Hallo,

    klar will der AG hier einem Interessensausgleich bzw. Sozialplan vorgreifen, was der BR natürlich nicht dulden sollte.

    Im Übrigen sind alle AN durch das KSchG geschützt, nicht nur die BRM. Will der AG über Änderungskündigungen faktisch Lohnkürzungen erzwingen, wird er in den dann folgenden Kündigungsschutzprozessen (wenn die betroffenen AN klagen, was sie natürlich tun sollten) böse scheitern.

    Es gibt für bestimmte AN-Gruppen dann noch Sonderkündigungsschutztatbestände, z.B. für BRM nach §§ 103 BetrVG und 15 KSchG, d.h. dass idR nur die außerordentliche Kündigung mit die Zustimmung des BR möglich ist. Es gibt noch weitere Sonderkündigungstatbestände, z.B. für SBM und für werdende Mütter.

    Man gewinnt den Eindruck, Ihr habt grundlegenden Schulungsbedarf...

    Wie groß ist Euer Betrieb?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wir sind noch 167 Mitarbeiter.

    Stand jetzt will die GL die Änderungskündigungen mit in den bevorstehenden Sozialplan einfliessen lassen.

    Begründet sollen sie jetzt wohl damit werden,dass sie bei den betreffenden Mitarbeitern auf "Fehlersuche"

    gehen, und dann meinen,diese könnten ja eh ihren Vertrag wg "Unfähigkeit " nicht erfüllen.

    (So wurde es uns hinter vorgehaltener Hand durch" Informanten" zugesteckt)

    die Gefahr ist natürlich, dass man immer was findet, solang man sucht--und Steine in den Weg legt.

    Durch die bevorstehende Schließung der 2 Abteilungen wird ja evtl. eh das komplette Personal "durchgemischt " werden.

    Zum Schulungsbedarf:

    Hast leider Recht,sind alle in der 1. Periode und haben uns wg. Geldmangel leider etwas unter Druck setzen lassen, so dass bis jetzt keiner von uns wenigstens schon mal alle Grundlagenseminare besucht hätte--weiß,böser Fehler!!

  • Zitat von bankier:

    wenigstens die BR Mitglieder müßten doch Vom KSchG geschützt sein,oder?!

    Hmmm, wenn ich böse Gedanken hätte, würde ich Eurem BR unterstellen, erst den eigen *rsch retten zu wollen und dann an die KollegInnen zu denken. Aber diese Gedanken verkneif ich mir.

    Guckt man mal in den § 15 KschG steht im Abs. 5 geschrieben: "Wird eine der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, so ist sie in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, so findet auf ihre Kündigung die Vorschrift des Absatzes 4 über die Kündigung bei Stillegung des Betriebs sinngemäß Anwendung."

    Wohin Euch der Verzicht auf ordentliche Schulungen geführt hat, ist festzustellen. Aber wollt ihr jetzt auch noch in dieser Situation darauf verzichten, Euch Sachverstand in´s Haus zu holen? Ich würde schnellstmöglich eine Inhouse Schulung "Betriebsänderung" beschließen und im Vorfeld einen RA für Arbeitsrecht kontaktieren. Immerhin könnt ihr wohl kaum erwarten, dass Euch ein Forum durch den Dschungel "Interessenausgleich/Sozialplan/betriebsbedingte (Änderungs) Kündigungen" führt.

    Zur Einstimmung klick Dich mal hier durch.

    Gruß
    Kokomiko

  • Bevor ihr nicht die Verhandlungen zu Interessensausgleich und Sozialplan für die voraussichtlich betroffenen Koll. abgeschlossen habt, ist es eine Frechheit des AG mit Änderungskündigungen und anderen personellen Maßnahmen zu agieren.

    Der AG hat sie Betriebsänderung angekündigt. Das heißt, er darf das garnicht, denn diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Betriebsänderung und sind noch nicht verhandelt!

    Jetzt liegt es an ihm so schnell wie möglich Verhandlungen aufzunehmen und abzu schließen, damit er die beabsichtigte Betriebsänderung durchführen kann und sein wirtschaftlicher Verlust in Grenzen ( oder der Gewinn maximiert werden kann) gehalten wird.

    heig

  • Das Seminar ist schon beschlossen,den RA holen wir dazu,wenn sämtliche angeforderten Unterlagen aus der GL bei uns angekommen sind.Mit hilfe der IGM sind wir bis dahin hoffentlich zumindest halbwegs fit geworden.

    Wie schon früher erwähnt,die Einsteller sind sämtlichst in Abteilungen beschäftigt,welche nicht von der BÄ betroffen sind.

    wir werden die Änderungskündigungen mit Verweis auf die anstehende BÄ und dem damit verbundenen IA/SP erstmal auf Eis legen.Im Laufe der Verhandlungen darüber werden wir wohl nicht darum herumkommen,auch darüber verhandeln zu müssen.

    Hier sollte auch nicht der Eindruck erweckt werden, hier wollen BR-Mitglieder ihren Arsch retten--nur Fakt ist ja auch--wenn den Einstellern(incl. den BR-Mitgliedern) der neue Vetrag nicht behagt,steht erstmal die Kündigung im Raum.Sowas können wir hier grad überhaupt nicht gebrauchen,das die BR-Leute sich dann auch noch um sich selber kümmern müssen.(auch anzunehmen, dass genau diese Störung u.a. bezweckt ist)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.