Hallo!
Uns ist vor einigen Wochen eine Betriebsänderung angekündigt worden.Wir sind noch in der Anfangsphase--es ist noch kein Interessenausgleich oder Sozialpan erstellt.
Nun will die GL Änderungskündigungen durchsetzen,welche mit dem gesunkenen Arbeitsaufkommen begründet sind.So sollen Einsteller zu Bedienern "degradiert" werden-natürlich mit Lohnkürzungen.
Dies betrifft übrigens auch BR-Mitglieder.
Nun die 'Frage.geht das überhaupt bei einer Betriebsänderung(in dieser ist die Schließung von 2 kompletten Abteilungen vorgesehen--nicht die Abteilung der einsteller!!)?wenigstens die BR Mitglieder müßten doch Vom KSchG geschützt sein,oder?!
wird da nicht einem evtl. Sozialplan vorgegriffen?
vilen Dank für die hilfe