AG führt eine Versetzung durch, ohne den BR zu informieren bzw. Zustimmung einzuholen. (Der betroffene Mitarbeiter möchte auf seinem angestammten Arbeitsplatz bleiben.) BR will nun beim Arbeitsgericht beantragen dem AG aufzugeben die Versetzung aufzuheben. Beschlussfassung dafür ist klar, unklar ist, ob ein Anwalt damit beauftragt werden muß, oder ob der BR dies selber beim Arbeitsgericht beantragt. Wer stellt den Antrag?
Versetzung ohne Zustimmung des BR nach §99
- eisenkalle
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- Erledigt
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Hallo eisenkalle,
Antragsteller ist immer der BR, vertreten durch den BRV. Ein Anwalt ist höchstens ein Bevollmächtigter, aber nie Antragsteller aus eigenem Recht.
Beim ArbG herrscht kein Anwaltszwang in der 1. Instanz
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Danke Wolfgang.
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Zitat von whoepfner
Beim ArbG herrscht kein Anwaltszwang in der 1. Instanz
Dies ist vollkommen richtig und Ihr könntet auf einen Anwalt verzichten.
Der Arbeitgeber wird dies aber wohl nicht tun.
Ich empfehle, die Unterstützung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen und zuvor einen entsprechenden Beschluss vom BR fassen zu lassen.
Zum einen ist dadurch "Waffengleichheit" gegeben, zum anderen vermeidet Ihr Formfehler oder ähnliches..
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Team-ifb
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