Versetzung oder nicht?

  • Hallo,

    ich führe gerade ein Diskussion mit einer BR-Kollegin, in der es um folgendes geht:

    2 KollegInnen aus der Krankenpflege, die zzt. im geriatrischen Bereich arbeiten, sollen umgesetzt werden, der eine in die Pflege des neurologischen Bereiches, die andere in die Pflege des orthopädischen Bereiches. Alle Abteilungen befinden sich in einem Haus. Die Abteilungsleitungen werden von unterschiedlichen Personen wahrgenommen, letztlich verantwortlich ist eine einheitliche Pflegedienstleitung. Eingestellt sind sie (arbeitsvertraglich) als KrankenpflegerInnen. Umsetzungen von einer Abteilung in die andere auf Dauer sind bei uns eher selten, kurzfristige Aushilfen häufiger.

    Mein Standpunkt: Keine Versetzung, weil keine gravierende Änderung von Ort und Arbeitsbedingungen. Meinung der Kollegin: Versetzung, weil anderer Arbeitsbereich bzw. Zuweisung einer anderen Abteilung innerhalb des Betriebes.

    Eure Meinungen?

    Danke Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hi Winfried,
    erstens: bis zu 6 Wochen ist es eh keine Versetzung. Erst wenn es länger dauern soll.

    Dann ist Versetzung definiert als und/oder
    a) räumlich, wenn sich die Anfahrten erheblich ändern.
    Ist bei Euch wohl kaum der Fall, denn hier kenne ich "erheblich" so, dass sich die Fahrtwege um mindestens 15 Minuten verändern müssen. Kommt natürlich noch die Zumutbarkeitsgrenze hinzu, aber die wird bei Umsetzung im selben Gebäudekomplex wohl nie erreicht. Liegt, meine ich, bei ca. 1,5 Stunden je Strecke.

    b) fachlich, wenn sich der überwiegene Teil der Tätigkeit ändert.
    Als "überwiegend" ist der Teil anzusehen, der regelmäßig mindestens 51% der Arbeitszeit in Anspruch nimmt. Sehe ich bei Dir auch nicht, denn ob ich Geriatrie- oder Orthopädiepatienten pflege mag vom Anspruch (geistig wie körperlich) vielleicht anders sein, die Tätigkeit an sich ist vergleichbar.

    c) Lage der Arbeitzeit, wenn sich die Arbeitszeitbedingungen erheblich ändern. Wenn z.B. jemand immer nur tagsüber geabeitet hat und nun Nachtschicht machen soll, ist das ebenfalls eine Versetzung i.S.d.G.

    Daher kann man aus meiner Sicht bei euren Kollegen lediglich von einer Umsetzung sprechen, denn die wesentlichen Rahmenbedingungen der Arbeit bleiben gleich.

    Selbst der Vorgesetztenwechsel spielt hier überhaupt keine Geige, denn der ist klassisches Direktionsrecht. Das ist weder Thema des BR noch der Mitarbeiter.
    BR Thema kann das nur in so fern sein, wenn jemand neu in der Hierarchie hochsteigt, weil das für den dann eine Verstzung darstellen kann, aber nie für die Mitarbeiter, denen der vorgesetzt wird.

    Ich denke, dass das aber auch deinem Kenntnisstand entspricht, oder?

    Grüße
    Gertrüde

  • Hallo Gertruede[SIZE="9"] (wie kommst Du eigentlich zu dem Pseudonym?)[/SIZE],

    ich komme gerade aus der BR-Sitzung, und der BR hat sich meiner Meinung dann doch mehrheitlich angeschlossen. Ich habe da in etwas so argumentiert wie Du.

    Das schönste Argument aus der Sitzung kam von einer Kollegin (Krankenschwester von Beruf), die meinte folgendes: Das sei zwar eine "gefühlte Versetzung", aber keine im rechtlichen Sinne (z.B. des § 99 BetrVG).

    Dem konnte ich mich anschließen.

    Danke und Grüße, Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.