Hallo
Kurz was pasiert mit arbeitnehmer der nicht tauglich ist nach der untersuchung g25
im alter von 57 und 32 jahre in der firma.und kein anderer arbeitzplatz für ihn da ist
mfg
dog
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Hallo
Kurz was pasiert mit arbeitnehmer der nicht tauglich ist nach der untersuchung g25
im alter von 57 und 32 jahre in der firma.und kein anderer arbeitzplatz für ihn da ist
mfg
dog
Hallo,
in diesem Fall sollte man erst mal prüfen, ob die Defizite nicht durch Hilfsmittel ausgeglichen werden können und/oder ob die G25 wirklich in vollem Umfang für alle Tätigkeiten des AN nötig ist.
Zum Schutz des AN sollte der BR diesem raten, so schnell wie möglich einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, um den vorläufigen Rechtsschutz als schwerbehinderter AN gem. § 90 Abs. 2a SGB IX zu erlangen. Die 3-Wochen-Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 beginnt mit dem Zugang des Antrages beim Versorgungsamt, deshalb sollte so ein Antrag immer gegen Empfangsbestätigung oder als Einschreiben/Rückschein zugestellt werden.
In TVen gibt es die Alterssicherung. Lt. IGM: "Danach darf älteren Beschäftigten in der Metallindustrie (ab dem vollendeten 53. Lebensjahr) nicht mehr gekündigt werden. Ihr Entgelt darf ab dem 54. Lebensjahr nicht gemindert werden."
Solche TVen gibt es fast flächendeckend.
Vielleicht hilft das auch.
Hallo Heelium,
leider ist der tarifvertragliche Schutz vor ordentlicher Kündigung ziemlich löchrig. Das BAG hat schon vor vielen Jahren den Arbeitgebern das Instrument der "außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist" an die Hand gegeben, das auch betriebsbedingt oder wg. Krankheit benutzt werden kann, ist doch der "wichtige Grund" iSd § 626 BGB das "sinnentlehrte Arbeitsverhältnis".
Das BAG hat diese Rechtsprechung immer wieder - zuletzt 2010 - bestätigt:
Hallo
Erst mal danke für die schnellen antworten
ja die Defizite sind schon geprüft und nicht abzustellen.
Der tip mit denn behinderten ausweis werde ich so weiter geben das halte ich auch schon mal für sinvoll
nun tacucht die nächste frage auf mus mann die untersuchung vom medizienischen dienst hinnehmen oder kann mann andere ärzte zurate ziehen? es handelt sich hier um ein besonderes augen leiden
und ist eigentlich nicht ohne weiters mit sehtest zubestimmen ob mann nicht mehr tauglich ist
insbesondere würde mich intresieren kann mann mit einer abfindung rechnen oder wird mann nach so langer zeit ins nichts geschickt ?
ich danke euch jetzt schon mal für die antworten
Gruss
Dog
Hallo Dog,
was sagt denn der Augenarzt des Kollegen??? Der wäre zwingend die allernächste Anlaufstelle, die Dein Kollege ansteuern sollte.
Und wenn dieser Augenbefund tatsächlich zu einer Berufs- oder sogar Erwerbsunfähigkeit führen sollte, muss m.E. erst mal ganz laut über eine Berentung nachgedacht werden, bevor man sich mit dem Thema "Kündigung" und "Abfindung" beschäftigt. Unabhängig davon sehe ich zunächst einmal keinen Abfindungsanspruch.
Gruß
Kokomiko
Hallo Kokomikoo
Soweit ich weis sagt der arzt vom an
mann müste wohl genaue untersuchungen machen
daher ie frage ist die untersuchung vom medd. masgebend
aber ich denk das sich kein arzt soweit ausspricht und sagt das der an tauglich ist
na ja mal abwarten und was möglich ist über schwerbehindertenschein
MFG
Dog