Befreiung von der Betriebspflicht 1 Weihnachtstag

  • dies bedeutet, dass am 25.12.2012 kein Mitarbeiter seinem Dienst nachkommen
    muss, wenn hierzu nicht seitens der Behörden oder anderer Instanzen eine
    Notwendigkeit besteht.

    Alle Abteilungen wurden bereits entsprechend über
    die Vorgehensweise an diesem Tag informiert.

    Mail wurde erst am 18.12.12 dem BR zugestellt., von der Geschäftsführung.

    Jetzt sollen Mitarbeiter am 25.12.12 Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern.

    Bei Überstd. abfeiern gibt es keine Prozente.(versteuert)

    In den 2 Jahren zuvor mußten wir Arbeiten.

    Was kann man machen??

  • Hallo,

    darf ich fragen, nach welcher Ausnahmeregelung in den letzten 2 Jahren gearbeitet "werden mußte"?!

    Ich werd das Gefühl nicht los, dass der BR seinen Aufgaben nach §80 BetrVG (Einhaltung der gültigen Gesetze) in den letzten 2 Jahren nicht nachgekommen ist :roll:

  • Hallo,

    ich verstehe die Frage nicht. Dass man an einem gesetzlichen Feiertag Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern muss, ist ja eh gesetzeswidrig.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried:

    ich verstehe die Frage nicht.

    Da gebe ich Dir Recht. Beim Überarbeiten ist wohl der erklärende Teil abhanden gekommen.

    Zitat von Winfried:

    Dass man an einem gesetzlichen Feiertag Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern muss, ist ja eh gesetzeswidrig.

    Hier folge ich Dir allerdings nicht einfach so. Falls es sich z.B. um einen Vollkonti Betrieb handeln sollte und AN auf einem gesetzlichen Feiertag zur Schicht eingeteilt sind, werden sie wohl Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern müssen, um frei zu haben.

  • Zitat von 250779:

    Hallo,

    darf ich fragen, nach welcher Ausnahmeregelung in den letzten 2 Jahren gearbeitet "werden mußte"?!

    Ich werd das Gefühl nicht los, dass der BR seinen Aufgaben nach §80 BetrVG (Einhaltung der gültigen Gesetze) in den letzten 2 Jahren nicht nachgekommen ist :roll:

    na klar,

    wir sind im 24 Stundendienst tätig(Feuerwehr) ist auch Tariflich geregelt.

  • Wenn Eure Feuerwehr so löscht, wie Du Beiträge schreibst oder Fragen beantwortest, mache ich mir ernsthaft Sorgen. :twisted:

    Wer am 1. Weihnachtsfeiertag frei haben möchte obwohl im Dienstplan eingeteilt, wird dann wohl Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen müssen.

  • ...und da am 25.12. keineR von Euch löscht, darf da auch nix brennen, oder wie? Ich versteh's immer noch nicht, um was geht es hier?

    @Koko: Für mich liest sich das so, als ob wegen des Feiertages Dienste entfielen. Und da wäre es m.E. in der Tat gesetzeswidrig, wenn Urlaub genommen werden müsste oder Stunden vom Arbeitszeitkonto abgezogen würden. Denn das wäre m.E. Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, siehe § 2 EntgFG. Allerdings spekuliere ich da nur; so wie hier seitens des Threadstarters die Problematik "erklärt" wird, kann man das eigentlich nicht wissen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

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