Rahmenvereinbarung Arbeitszeit

  • hallo, leider baustellen ohne ende bei uns.... :(

    ag hat uns eine rahmen-bv über arbeitszeiten vorgelegt, die wir vor 3 wochen als nicht akzeptabel und verhandlungsfähig vom tisch gefegt haben.

    diese woche kam sie unverändert auf den tisch nach dem der stellv-betriebsratsvors. ein gespräch mit dem ag geführt hat. auf der einladung der betriebsratssitzung stand nur der tagesordnungspunkt bericht über gespräch mit geschäftsführer.

    anstatt zu berichten, ging der stellv.brv die bv punkt für punkt durch und redete sie plötzlich - bis auf ein paar punkte - schön...

    hat uns (gremium) der stellv.brv gerollt und ist über diese bv in verhandlungen eingetreten? mir kommt das alles ziemlich komisch vor....

    meiner meinung nach kann dieser bv nicht annähernd zugestimmt werden.

    es wäre hier zu umfangreich zu schreiben was da alles drinsteht... aber es ist zum davonlaufen...

    wer in dieser richtung erfahrung hat bitte schreiben. ich könnte per mail die bv schicken.

    wäre sehr interessant was ihr dazu meint....

    über zahlreiche hilfe wäre ich sehr dankbar!

    verzweifelte grüße

    merline

  • Hallo,

    der/die sBRV hatte also einen "Meinungsaustausch" mit dem AG - man geht mit der eigenen Meinung ins Gespräch und kommt mit der Meinung des AG wieder raus... ;) Wurscht: Es zählen alleine die Beschlüsse des BR, nicht die Einzelmeinungen der BRM, und seien es sBRV oder BRV.

    Alleine die Vorschläge des AG vom Tisch wischen ist m.E. aber zu wenig, ihr solltet schon konkret in die Erarbeitung von Gegenvorschlägen gehen, am Besten einen entsprechenden Ausschuß mit Verhandlungsmandat gründen (nicht mit Abschlußmandat), die Mitglieder dieses Ausschusses schulen lassen und dies alles dem AG mitteilen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    wir haben uns eine Geschäftsordnung gegeben, in der u.a. steht, dass Gespräche mit der GL ausschließlich mit mindestens 2 BRM stattfinden.

    Hilft manchmal gegen: "kommen Sie doch mal eben zu mir rein, ich möchte nur ganz kurz was mit ihnen besprechen."

  • Besprechen kann man viel. Ohne Beschluss des Gremiums läuft sowieso nichts!

    Bei einem Einigungsstellenverfahren hatten wir uns geeinigt (;) ), vorbehaltlich der Zustimmung durch das Gremium!

    Wir gehen auch immer mit min. 2 BRM zu Gesprächen mit dem AG.

    Gerade als BRV, bewegt man sich doch häufiger in der " Chefetage" und bekommt Informationen zwischen Tür und Angel. Hier muß man besonders vorsichtig sein und darf keine grundsätzlichen Aussagen gegenüber dem AG machen.

    Unser Chef versucht auch immer Unfrieden in unser Gremium oder in die Belegschaft zu bringen mit Äußerungen:

    " Herr heig weiß das ja,..." oder

    " Das habe ich Herrn heig ja schon gesagt." oder " Das haben wir ja schon miteinander besprochen".

    Da ich das Gremium immer über alle wichtigen Gespräche informiere haben wir kein Problem.

    heig

  • Zitat von drlorenz:

    wir haben uns eine Geschäftsordnung gegeben, in der u.a. steht, dass Gespräche mit der GL ausschließlich mit mindestens 2 BRM stattfinden.

    ,

    Hallo drlorenz,

    dieser Passus ist m.E. wenig bis nichts wert.

    Das BetrVG sieht ausschließlich den BRV und im Falle dessen Verhinderung den stellv. BRV als Ansprechpartner des AG vor; zumindest was die Annahme von Erklärungen betrifft.

    heig,

    auch Euer Gremium sollte sich den Wortlaut des § 26 BetrVG noch mal durch den Kopf gehen lassen ...

    "Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt."

    Merline,

    Winfried ist zuzustimmen. Eine Entscheidung kann nur vom Gremium getroffen werden und wenn Punkte gegen diese BV sprechen, solltet Ihr Eure Ablehnung auch fundiert begründen können.
    Auch wäre es nicht das erste Mal, dass sich die Sichtweise von BRM zu einer vorgelegten BV ändert. Nehmt den TOP "Rahmenvereinbarung AZ" erneut auf und tauscht Eure Argumente aus, die für oder gegen diese BV sprechen.

    Gruß
    Kokomiko

  • Zitat von Kokomiko:

    ,

    Hallo drlorenz,

    dieser Passus ist m.E. wenig bis nichts wert.

    Das BetrVG sieht ausschließlich den BRV und im Falle dessen Verhinderung den stellv. BRV als Ansprechpartner des AG vor; zumindest was die Annahme von Erklärungen betrifft.

    Hallo Kokomiko,

    dieser Passus ist sogar sehr viel wert.

    Er hat bewirkt, dass unserer GL inzwischen klar geworden ist, das "informelle" Besprechungen nicht mehr funktionieren, denn die GL kennt diesen Passus unserer Geschäftsordung.

    Und es bewirkt (und hat bewirkt), dass einzelne BRM den Versuchen der GL "informell", gezielt auf sie einzuwirken, ohne viel Aufhebens, selbstbewusst den Boden entziehen können, in dem sie auf besagten Passus verweisen können. Bzw. einfach vorschlagen, noch einen weiteren BRM hinzuzuziehen.

    Unser BR war in der letzten Legislatur regelmäßig "Opfer" von derlei Besprechungen zwischen der damaligen BRV und der GL, die nur 2 Türen weiter residierte. Das hat jetzt nach einer gewissen Lernphase seitens der GL aufgehört.

    Selbstverständlich bleiben Regelungen aus dem BetrVG immer unberührt, Insbesondere auch was die Annahme von Erklärungen angeht.

    Gruß,

    drlorenz

  • Hallo drlorenz,

    es ist ja in Ordnung, wenn Ihr damit Erfolg und keine Probleme hattet.

    Nichts desto trotz birgt eine solche Regelung Risiken, zumindest dann, wenn ein AG die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung der weiteren BRM bestreitet.

    Gruß
    Kokomiko

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.