Hallo zusammen,
ich bin im März in unser Gremium nachgerückt, da die BRV in Altersteilzeit ging. An Seminaren habe ich bisher BetrVG 1, 2 und 3 absolviert und fange langsam an, mich vertraut zu fühlen mit der Materie. Ich habe zumindest bereits verinnerlicht, mich ans BetrVG zu halten, es zu lesen, es auszulegen, es zu benutzen.
Im Zuge dessen, dass ich gerade eine Betriebsversammlung mit vorbereite fällt mir eben auf, dass die neue Betriebsratsvorsitzende gar nicht gewählt wurde. Sie war die Stellvertretung und ist dann einfach Vorsitzende geworden. Es wurde also lediglich eine neue stellvertretende BRV gewählt.
Hat das weitreichende Konsequenzen? Vielleicht sogar auf gefasste Beschlüsse, bzw. auf die Gültigkeit der Beschlüsse?:(
Kann mir jemand mehr dazu sagen?
LG
Zweierlei