nicht gewählte Betriebsratsvorsitzende

  • Hallo zusammen,


    ich bin im März in unser Gremium nachgerückt, da die BRV in Altersteilzeit ging. An Seminaren habe ich bisher BetrVG 1, 2 und 3 absolviert und fange langsam an, mich vertraut zu fühlen mit der Materie. Ich habe zumindest bereits verinnerlicht, mich ans BetrVG zu halten, es zu lesen, es auszulegen, es zu benutzen. :)

    Im Zuge dessen, dass ich gerade eine Betriebsversammlung mit vorbereite fällt mir eben auf, dass die neue Betriebsratsvorsitzende gar nicht gewählt wurde. Sie war die Stellvertretung und ist dann einfach Vorsitzende geworden. Es wurde also lediglich eine neue stellvertretende BRV gewählt.

    Hat das weitreichende Konsequenzen? Vielleicht sogar auf gefasste Beschlüsse, bzw. auf die Gültigkeit der Beschlüsse?:(

    Kann mir jemand mehr dazu sagen?


    LG

    Zweierlei

  • Hallo.

    Bei Euch ist es im Ernst so, ...

    Zitat von zweierlei:

    (...) dass die neue Betriebsratsvorsitzende gar nicht gewählt wurde. Sie war die Stellvertretung und ist dann einfach Vorsitzende geworden.

    Hat denn niemand in Eurem BR bislang auch nur den Ansatz einer Ahnung vom BetrVG? Ich muss sagen, so etwas schockiert mich.

    Ein automatisches Nachrücken des/der sBRV in das Amt des/der BRV gibt es nicht; der/die sBRV vertritt den/die BRV nur im falle von dessen/deren vorübergehender Verhinderung. Der/die BRV ist bei andauernder Vakanz des Postens (z.B. wegen Ausscheidens des/der BRV) zwingend zu wählen, und zwar unverzüglich. Tut der BR dies nicht, hat er praktisch keineN BRV.

    Zitat von zweierlei:

    Hat das weitreichende Konsequenzen?

    Aber hallo! Und zwar anständig weit reichende. Der/die BRV ist für den BR gegenüber dem AG empfangs- und abgabeberechtigt. Ohne BRV ist der BR nicht funktionsfähig. Der AG kann und darf einen BR ohne BRV tatsächlich im Großen und Ganzen ignorieren, da ihm das Gegenüber, das Erklärungen des AG annehmen bzw. Erklärungen gegenüber dem AG abgeben kann, fehlt. Euer AG könnte sich also zurücklehnen und Euch z.B. nicht mehr zu Kündigungen, Versetzungen etc. anhören, oder er kann Verhandlungen über an sich mitbestimmte Sachverhalte verweigern.

    Außerdem ist die Nichtwahl des/der BRV eine grobe Pflichtverletzung und kann bis hin zur gerichtlichen Auflösung des BR führen.

    Lest mal in den Kommentierungen nach, z.B. Fitting zu § 26 BetrVG Rn 6.

    Ihr solltet das allerschnellstens korrigieren.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • >so wie du gerade fühlen sich wohl Feuerwehrmänner die alarmmässig ausrücken

    >und dann feststellen, dass einer nur ein bisschen grösser grillt!!

    Das ist bei uns in letzter Zeit häufiger der Fall. Immer kommt ein ganzer Zug, bestehend aus Leiterwagen, Gerätewagen, Einsatzleitstelle, Polizeifahrzeug und Krankenwagen.

    Die Gründe sind vielfältig, aber fast immer berechtigt (Kompressor läßt übermäßig Druck ab oder beim Härten entsteht zu viel Dampf). Auf jeden Fall gibt es draußen bei den Kolleginnen und Kollegen immer ein großes Hallodrio. Beim nächsten Mal stellen wir am Sammelpunkt einen Grill und einen Bierstand auf :)

  • Zitat von zweierlei:

    Ich bitte vielmals um Entschuldigung... falscher Alarm! Sie ist gewählt worden, ordnungsgemäß. Habe da ordentlich was durcheinander gebracht. Puhh... mir war ganz schlecht.

    Lass mich raten: In der letzten Sitzung, bevor die alte BRV in ATZ ging, gab es den TOP "Wahl des neuen BRV"?

    --

    Abk.-verz. gibt's beim GF, der PA, dem BRV und notfalls bei der GEW ;)

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    Lass mich raten: In der letzten Sitzung, bevor die alte BRV in ATZ ging, gab es den TOP "Wahl des neuen BRV"?

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    Das bringt mich zu einer Frage: Kann man einen BRV zu einem Zeitpunkt in der Zukunft wählen? Wenn also der alte Vorsitzende sagt: "Ab 15. Januar will ich nicht mehr Vorsitzender sein." Kann man dann schon früher neu wählen und das gilt erst ab dem Zeitpunkt? Manchmal passt der Termin ja nicht zu den Abwesenheiten von BR-Mitgliedern und eigentlich ist es schöner, einen Vorsitzenden mit möglichst wenigen Ersatzmitgliedern zu wählen, finde ich.

    Danke und Grüße

    Lisaura

  • Hallo.

    Zitat von Lisaura:

    Kann man dann schon früher neu wählen und das gilt erst ab dem Zeitpunkt?

    Ja. Kann man.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.