Betrieb ( Niederlassung ) wurde von 25 auf 11 Arbeitnehmer verkleinert. Der Betriebsrat war mit 3 Arbeitnehmern besetzt. Durch die Verkleinerung sind der Betriebsratsvorsitzender und sein Stellvertreter nicht mehr als Betriebsrat beschäftigt. Als drittes bin ich nachgerückt und habe die Stelle als Betriebsratvorsitzender übernommen. Unser Betrieb besteht jetzt aus 11 Arbeitnehmern, daher ist nur ein Betriebsrat nötig. Frage .. Muss ein Betriebsrat ( Betriebsratvorsitzender ) neu gewählt werden, oder ist das Nachrücken gerecht?
Neuwahl oder nicht ?
- Ronald55
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Hallo Ronald55,
ein BR wird grundsätzlich für eine komplette Amtszeit gewählt. Der § 13 BetrVG sieht aber abweichend davon ein paar Ausnahmen vor.
Die Veränderung der Belegschaftsstärke löst bei Euch auf gar keinen Fall eine Neuwahl aus, da die Bedingungen dafür nicht erfüllt sind. So müsste am Stichtag (2 Jahre nach Wahl) die Zahl der regelmäßig beschäftigen AN um die Hälfte gesunken oder gestiegen sein. Und dieser Unterschied muss mind. 50 AN ausmachen, was bei Euch nicht der Fall ist.
Scheiden BRM aus dem BR aus und kann diese "Lücke" durch nachrückende Ersatzmitglieder geschlossen werden, bleibt der BR in gewählter Anzahl bis zum Ende der Amtszeit in Amt & Würden. Solange ihr also noch ein 3er Gremium stellt, besteht bzgl. einer Neuwahl keinerlei Handlungsbedarf!
Gruß
Kokomiko -
Hallo Kokomiko
Erstmal Vielen Dank für ihre Antwort
Das Problem welches ich habe ist, dass unser Betrieb jetzt nur aus 11 AN besteht. Als unsere BRV und sBR ausgeschieden sind bin ich nachgerückt als BRV und die 2 Notbesetztungen sind auch automatisch nachgerückt. Leider sind meine BR Kollegen nicht damit einverstanden das ich BRV bin. Sie wollen einen neuen BRV wählen. Meine Frage.... Kann es so bleiben bis meine Amtszeit vorbei ist ( 24 Monate wegen AN minderung ) oder sind sie berechtigt einen neuen BRV zu wählen.
Es ist so, dass unsere Kollegen ( Betrieb ) möchsten das ich bleibe. Nur die Kollegen die nachgerückt sind wollen es anders. Ich bin meiner Position als BRV sehr bewusst und habe bis jetzt keinerlei Beschwerden gehört. -
Hallo Ronald,
da diese zwei BRM die Mehrheit in Eurem 3er Gremium stellen, können sie problemlos einen TOP "Ab- und Neuwahl BRV/stellv. BRV" durchdrücken.
Aber solange kein Antrag auf diesen TOP gestellt wird, kannst Du Dich beruhigt zurück lehnen. Und Du musst die Kollegen ja nicht auf deren Handlungsmöglichkeiten aufmerksam machen.
Gruß
Kokomiko -
Tag Kokomiko
Leider ist es soweit, meine beiden BRkollegen die nachgerückt sind wollen einen neuen BRV wählen. Die anderen Mitarbeiter möchten einen Kollegen der in leitender Position ist nicht im BR haben, da er öfter mit Abmahnungen droht und somit nicht als BR-Ansprechpartner in Frage kommt.Dazu kommt auch der Gewissenskonflikt. Muss ich als BR ein Antrag stellen, oder wie habe ich mich zu verhalten ??
MfG Ronald55
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1. Gewählt ist gewählt! Wenn ihr einen Koll. im BR habt der nicht so viel Sympathie genießt, dann müßt ihr und die Kollegen die ihn gewählt haben, damit leben.
2. Ihr seid ein 3er Gremium. Also wenn die anderen (zwei) einen neuen BRV wollen, kannst du dich doch trotzdem, zur Beruhigung deines Gewissens, als Kandidat aufstellen. Vielleicht gibt es dann ev. ein Patt und du hast eine minimale Chance durch Losentscheid BRV zu bleiben.
Kannst du die zwei BRM nicht überzeugen, da du doch durch deine BR Tätigkeit mehr Erfahrungen hast?
heig
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Hallo Ronald55,
wenn ihr allerdings jetzt keine Ersatzmitlgieder habt, könntest du ja zurücktreten.Der BR würde dann nur noch aus 2 Mitgliedern bestehen und es müsste neu gewählt werden.
Dann allerdings nur noch 1 BRM wegen eurer 11 Mitarbeiter
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Team-ifb
Hat das Thema geschlossen.