Beteiligung des SBV bei Arbeitsplatzwechsel

  • Hallo @ all!

    Ein Mitarbeiter war jetzt längere Zeit krank und hat zwischenzeitlich einen GdB von 30 und einen Gleichstellungsantrag gestellt und dem wurde auch entsprochen. Sommit kommt er in den "Zuständigkeitsbereicht" der SBV. Der Arbeitgeber hat mit dem Mitarbeiter vereinbart, dass er einen anderen, neuen Arbeitsplatz erhält. Hätte der Arbeitgeber nicht die SBV zu den Verhandlungen hinzuziehen müssen?

    Da das schon alles unterschrieben ist, und beide Seiten in Einvernehmen sich getrennt haben, will und kann ich nichts machen. Sollte es jedoch so sein, dass ich als SBV hätte beteiligt werden müssen, so möchte ich doch den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass er zukünftig die SBV nicht "vergesssen" sollte.

    Danke für die Antworten, schönen Abend

    Udo

  • Hallo zusammen,


    klar Lisa, Info ja, aber Beteiligung?

    wenn sich sbM und Arbeitgeber einig sind, dann haben wir SBV fast immer das Nachsehen, trotz SGB IX ...

    Aber: die/der sbM bzw. Gleichgestellte kommt nicht erst mit mit der Gleichstellung in den Zuständigketsbereich einer SBV, siehe zB. §84 SGB IX, da muss nicht einmal (Schwer-)Behinderung vorliegen! Und auch bei irgendwelchen Anträgen an Behörden ist die SBV schon im Boot!

    Guts Nächtle, Michael

  • Hallo Lisa und Michael!

    Vielen Dank erst einmal für die Antworten. Es ist schon ein bisschen frustrierend zu lesen, dass man eigentlich hätte informiert werden müssen, aber dennoch nichts machen kann. Ein Gesetz hilft da auch nicht wirklich immer weiter.

    Die Information muss vor der Entscheidung gegeben werden. In diesem Fall ist aber so, dass ich lediglich durch die Teilnahme am Betriebsrat von der Veränderung erfahren habe. Das ist so nicht richtig.

    Ich komme mir vor die dieser Ritter in Spanien mit den Windmühlen. Aber der konnte die wenigstens noch sehen,glaub ich jedenfalls. :)

    Jetzt muss ich der Geschäftsleitung in ausgewählten Worten sagen, dass sie vielleicht doch etwas falsch gemacht hat. Diese "Hürde " zu überspringen ist, glab ich jedenfalls, die schwierigste Aufgabe einer SBV.

    Gruß Udo

  • Hallo Michael,

    Du hast Recht. Aber eine rechtzeitige Info wäre zu geben. Dabei zählt die Info in der BR Sitzung nicht!

    udo: Ja - das kenne ich. Dies hatte ich zum Anfang auch. Aber mittlerweile klappt es meistens :)

    Nicht aufgeben, liebe Grüße Lisa

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.