Liebe Kollegen,
unsere Geschäftsleitung hat sich mal wieder ein neues Hobby gesucht, dieses Mal unsere Fahrtkostenabrechnungen. Besonders genau schauen sie dabei z. B. auf die Kilometerangaben. Bei einigen Kollegen führte dies dazu, dass statt der jahrelang akzeptierten 10 km (Wohnung-Arbeitsstätte) jetzt - nach neuerlicher Prüfung mit google maps - nur noch 9,9 km abgerechnet wurden. Lächerlich, klar! Und über den Centbetrag, der da flöten geht, brauch ich wohl nicht viele Worte zu verlieren. Aber generell die Frage: geht das so einfach? Ein EBRM ist seit über sechs Jahren EBRM und es wurde immer der 10km-Wert akzeptiert. Bis jetzt. Was denkt ihr? Fällt sowas unter 'betriebliche Übung'?
Der zweite Punkt ist der, dass ein BRM (Teilzeit) jetzt eine Studium aufgenommen hat und immer von der Uni zu unseren Sitzungen fahren muss. Die Fahrt ist nur für den BR, ansonsten hätte er frei an dem Tag. Die Geschäftsleitung möchte natürlich nur den Weg Wohnung-Arbeitsstätte (ca. 3km) gelten lassen. Wir sind jedoch der Meinung, dass - sofern kein Verhinderung durch Urlaub etc. - die tatsächlichen Kosten anzusetzen sind. Das wäre der Weg von der Uni zur Arbeitsstätte, gute 18km. Wie seht ihr das? Ich finde leider nur immer Hinweise zum Weg Wohnung-Arbeit.
Danke für eure Hilfe zum Wochenanfang! :o)
Grüße