Lustiges zu BertVG §37 6 & 7

  • Hallo,

    ich kann es nicht glauben was ich mir eben anhören musste.
    Ich bin dieses Jahr neu als BR und auch gleich Vorsitzender geworden. Wir sind ein 7er Gremium.

    Im Frühjahr hatte ich BetrVG 1 & 2 Schulungen gemacht. Für den Herbst habe ich Vorsitz und Arbeitsrecht 1 geplant. Nun kommt die GL zu mir und sagt mir dass das Budget für dieses Jahr erschöpft ist ;)
    Unser Gremium hatte dieses Jahr bereits 9 Schulungen (nicht gerade viel)

    Anscheinend hat die GL keine Ahnung von BetrVG §37 7 dort sind ja 4 Schulungen zugesichert zumal BetrVG §37 6 noch mächtiger ist da dort erforderlich steht.

    Wie würdet ihr mit einer Ignoranz umgehen? Im Frühjaht hatten wir bereits wegen dem Veranstaltungsort mit der Schiedsstelle drohen müssen.

    VG

    _uups_

  • Hallo.

    Zitat von _uups_:

    Wie würdet ihr mit einer Ignoranz umgehen?

    Freundlich darauf hinweisen, der AG möge sich mit dem § 37 VI BetrVG (um den geht es, nicht um VII) beschäftigen, dann würde er feststellen, dass BR-Schulungen rein nach Erforderlichkeit gingen, eine Budgetierung damit rechtswidrig sei, insoweit sie versuche, erforderliche Schulungen zu unterbinden. Man werde als BR weiterhin rein nach Erforderlichkeitskritieren vorgehen, und wenn der AG die Kostentragung verweigere, ggf. auch klagen. Der AG habe dann bei Obsiegen des BR nicht nur die Schulungs-, sondern auch die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen. Das wolle er doch bestimmt nicht. Mit freundlichen Grüßen.

    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von _uups_:

    Wie würdet ihr mit einer Ignoranz umgehen?

    Mich beschleicht eher der Verdacht, dass Du im Rahmen Deiner BetrVG I Schulung so einiges ignoriert hast.

    Zitat von _uups_:

    Im Frühjaht hatten wir bereits wegen dem Veranstaltungsort mit der Schiedsstelle drohen müssen.

    Die Androhung einer Einigungsstelle (die wohl gemeint ist) hätte ich als AG locker flockig ignoriert, alldieweil die überhaupt nicht zuständig gewesen wäre.

    Zitat von _uups_:

    Anscheinend hat die GL keine Ahnung von BetrVG §37 7 dort sind ja 4 Schulungen zugesichert

    Tut mir leid, dass schreiben zu müssen ... aber wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
    Im § 37 Abs.7 und auch an keiner anderen Stelle wird einem BRM der Anspruch auf 4 Schulungen zugesichert.

    Zitat von _uups_:

    Für den Herbst habe ich Vorsitz und Arbeitsrecht 1 geplant.

    Und was sagt das Gremium zu Deiner Planung?

    Aber egal ... der AG darf erforderliche Seminare nicht mit Hinweis auf ein erschöpftes Budget ablehnen.

    Auf der ifb Seite "Häufige Fragen zum Schulungsanspruch" findest Du weitere Verweise.

    Gruß
    Kokomiko

  • Ich finde, es ist vom AG durchaus legitim, auch mal auf die Kosten hinzuweisen, ohne dass man als BR gleich in die Luft oder vor die Einigungsstelle gehen muss.

    Wir haben z.B. Anfang des Jahres eine grobe Kostenplanung für Schulungen an die Personalabteilung gegeben, damit die unser Budget entsprechend anpassen konnten. Im letzten Monat kam der Hinweis, dass wir schon weit über der Planung liegen (38 statt 25 Seminare), und ob es möglich sei, in diesem Jahr keine weiteren Seminare zu belegen. Nach Beratung im Gremium haben wir gesagt: Ja, das ist möglich, wir schließen 2012 ab und planen dafür im kommenden Jahr mehr Geld für Seminare ein.

    Unser AG verweigert glücklicherweise generell keine Seminare und stellt auch die Schulungsansprüche nicht in Frage, da kann man mMn auch als BR mal entgegenkommend sein ;)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.