Tarifabstandsgebot/Lohnabstandsgebot

  • In einem anderen Thread wurde auf die beiden Begriffe verwiesen. Ich habe schon diverse Stunden damit zugebracht, herauszufinden, was dieses ominöse Lohnabstandsgebot/Tarifabstandsgebot denn nun eigentlich ist. Ich habe in mehreren Tarifverträgen dazu entsprechende Regelungen gefunden, aber nichts allgemeinverbindliches. Hat jemand dazu ein Urteil, eine Rechtsvorschrift etc. pp., die nicht auf eine Regelung in einem Tarifvertrag zurückgreifen?

    Ich habe mich soweit durchgefummelt, dass ich meine, man müsste eine Betriebsvereinbarung abschließen, so denn der TV nichts zu dem Thema aussagt.


    LG

    Strandgut

  • Hallo Strandgut,

    gehe ich Recht in der Annahme, dass es um die Ausgestaltung einer BV "Außertarifliche Angestellte" geht?

    In diesem Zusammenhang sollte man den Begriff "Lohnabstandsgebot" nicht mehr gebrauchen, da inzwischen anders besetzt (Hartz IV ...).

    Gruß
    Kokomiko

  • Im Prinzip hast Du Recht mit dieser Annahme, meine Frage war allerdings eher allgemein:

    Gibt es eine rechtliche Grundlage für den Abstand des Lohnes/Gehaltes eines AT-MA zu tariflichen Löhnen/Gehältern ausserhalb bestimmter Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen?

    Ich könnte Deine Nachfrage aber auch so interpretieren, dass die mangelnde Gebräuchlichkeit des Begriffes Lohnabstand in diesem Zusammenhang bedeutet, dass nur bei einer tariflichen Regelung Aussagen zu diesem Abstand gemacht werden können.

    LG

    Strandgut

  • Zitat von Strandgut:

    Im Prinzip hast Du Recht mit dieser Annahme, meine Frage war allerdings eher allgemein:

    Allgemein geht hier nicht. :D

    Zitat von Strandgut:

    Gibt es eine rechtliche Grundlage für den Abstand des Lohnes/Gehaltes eines AT-MA zu tariflichen Löhnen/Gehältern ausserhalb bestimmter Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen?

    Abstandsregelungen kommen ausschließlich dann in´s Spiel, wenn im entsprechenden Betrieb/Unternehmen ein TV zur Anwendung kommt. Es gibt aber kein Gesetz, welches den Abstand " tarifliche Eingruppierung" zum "AT-Bereich" definiert. Als Faustregel kann aber von ca. 20% Überschreitung der höchstmöglichen Eingruppierung ausgegangen werden und dieser Abstand ist üblicher Weise in einem MTV definiert.

    Wichtig für einen BR ist zu wissen, dass ein erzwingbares MBR besteht, was außertarifliche Gehaltsbänder etc. betrifft.

    Mehr dazu hier: AT-Angestellte

    Gruß
    Kokomiko

  • Na siehste, war ich doch nicht verkehrt. In vielen Fundstücken von Tante Google ist immer pauschal von DEM ABSTANDSGEBOT die Rede.

    20% habe ich dem Kollegen schon mal geraten, und ihn darauf hingewiesen, dass er bitte ALLE tariflich festgelegten Leistungen miteinrechnen muss.

    Und natürlich besteht der Plan eine vernünftige BV daherumzustricken.

    Danke!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.