In einem anderen Thread wurde auf die beiden Begriffe verwiesen. Ich habe schon diverse Stunden damit zugebracht, herauszufinden, was dieses ominöse Lohnabstandsgebot/Tarifabstandsgebot denn nun eigentlich ist. Ich habe in mehreren Tarifverträgen dazu entsprechende Regelungen gefunden, aber nichts allgemeinverbindliches. Hat jemand dazu ein Urteil, eine Rechtsvorschrift etc. pp., die nicht auf eine Regelung in einem Tarifvertrag zurückgreifen?
Ich habe mich soweit durchgefummelt, dass ich meine, man müsste eine Betriebsvereinbarung abschließen, so denn der TV nichts zu dem Thema aussagt.
LG
Strandgut