Disziplinarischer Vorgesetzter freigestellter Betriebsräte

  • Unter uns Freigestellte haben wir gerade ein Diskussionsthema, zu dem wir bisher keine Antwort finden konnten. Es ist zwar eine simple Frage, die aber doch nicht so leicht zu beantworten ist: Wer ist der disziplinarische Vorgesetzte eines freigestellten Betriebsrates? Wir streiten uns um zwei mögliche Antworten: 1. Der disziplinarische Vorgesetzte eines freigestellten Betriebsrates ist der Personalchef. Im Prinzip müsste mit diesem auch der Urlaub abgesprochen werden. 2. Ein freigestelltes BR-Mitglied hat keinen disziplinarischen Vorgesetzten. Zu Antwort 1 könnte man argumentieren, dass der Personalchef zwar nicht weisungsberechtigt ist und deshalb nur der disziplinarische Vorgesetzte sein kann, der, genau genommen, über Urlaub und natürlich Lohn/Gehalt ein Wörtchen mit zu reden hat. Zu Antwort 2 könnte man argumentieren, dass der Personalchef nicht der disziplinarische Vorgesetzte sein kann, weil er sonst die BR-Arbeit durch Festlegung der Urlaubszeit manipulieren könnte. Was ist nun richtig? Für eine schnelle Antwort wäre ich euch dankbar. Schönen Gruß Martin

  • Hallo Martin,

    das disziplinarisches Weisungsrecht dient der Einhaltung von Umgangs- und Verhaltensformen im Betrieb. Insofern würde ich einen Personalchef durchaus als disziplinarischen Vorgesetzten eines freigestellten BRM bezeichnen, wobei dessen Weisungsbefugnis eingeschränkt ist.

    • Urlaub wird durch den Personalchef genehmigt. Über die Lage des Urlaubs entscheidet aber das freigestellte BRM.
    • Ein freigestelltes BRM hat sich grundsätzlich am Sitz des Unternehmens aufzuhalten. Nimmt ein freigestelltes BRM erforderliche Termine außerhalb des Betriebs wahr, wird es dem Personalchef i.d.R. eine kurze MItteilung zu machen haben.
    • Fallen für ein freigestelltes BRM betriebsbedingt Zeiten außerhalb der persönlichen Arbeitszeit an, wird es diese Zeiten i.d.R. dem Personalchef mitzuteilen haben. Der entsprechende Freizeitausgleich kann dann aber wieder innerhalb eines Monats vom BRM allein festgelegt werden.

    Gruß

    Kokomiko

  • Hallo,

    m.E. bleibt der/die Vorgesetzte, der/die vor der Freistellung zuständig war, in dieser Funktion, außer BR und AG treffen eine andere Absprache.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.