Entlohnung von Freigestellte Betriebsratmitglieder

  • Hallo,
    erstmal vorweg,
    Ich bin ein ordentliches Betriebsratmitglied bei uns im Betrieb. Unser Betriebs hat eine Größe von ca. 500 Mitarbeitern und sind ein 9er Gremium. Es ist keines der Betriebsratmitgliedern freigestellt...(derzeit wollte es keiner auch nicht der Vorsitzende), was Betriebs interne Gründe hat. Ich bin im Gremium für den Arbeits- und Gesundheitsschusses und im Verbesserungsausschuss. Weiter habe ich mich jetzt fortgebildet im Bereich BEM (Betriebliches Eingliederungsmanaggement). Ich muss jetzt feststellen dass sich dieses alles nicht im vollen Masse neben meinem normalen Job in der Firma koordinieren lässt.
    Jetzt geht meine Überlegung dahin, mich freistellen zu lassen, um meine Arbeit im Betriebsrat meiner ganzen Aufmerksamkeit zu widmen.
    Jetzt meine Frage:
    Wie verhält es sich genau mit meinem Lohn wenn ich mich freistellen lassen würde???
    Ich weiß, dass es eigentlich im Betriebsverfassungsgesetz geregelt ist. Wir waren letzte Woche auf einem Seminar und haben uns untereinander über dieses Thema unterhalten. Hierbei gingen die Meinungen auseinander, was aber auch mit meinem derzeitigen Schichtmodell zu tun haben kann.
    Wir haben bei uns im Betrieb „Kontischicht“. Das heißt 2 Tage Frühschicht (06:00-14:00Uhr), 2 Tage Spätschicht (14:00-22:00Uhr) und 2 Tage Nachtschicht (22:00-06:00Uhr). Danach haben wir 3 Tage frei.
    Somit haben wir kein festes Wochenende mehr. Durch die vielen Wochenenddienste bekommen wir auch viele steuerfreie Zulagen.
    Wenn ich als freigestelltes Betriebsratmitglied jetzt aber tagsüber von 07:00 bis 16:45 Uhr arbeite und nicht mehr am Wochenende wie sollen die im Lohnbüro dann meine Abrechnung gestalten?? Eigentlich stehen mir ja auch weiterhin alle Schichtzulagen zu, damit ich nicht schlechter gestellt bin, als wenn ich meinen Job wie gewohnt weiterhin ausüben würde.
    Wer kennt sich in der Materie aus, gerade in Verbindung mit der Kontischicht????
    LG Player :?:

  • Zitat von Player :

    Wenn ich als freigestelltes Betriebsratmitglied jetzt aber tagsüber von 07:00 bis 16:45 Uhr arbeite und nicht mehr am Wochenende wie sollen die im Lohnbüro dann meine Abrechnung gestalten?? Eigentlich stehen mir ja auch weiterhin alle Schichtzulagen zu, damit ich nicht schlechter gestellt bin, als wenn ich meinen Job wie gewohnt weiterhin ausüben würde.

    ... damit hast Du Deine Frage doch schon beantwortet. Du wirst weiter so entlohnt, als ob Du wie bisher weiter arbeiten würdest, an der Lohnentwicklung vergleichbarar AN nimmst Du teil. Eventuelle steuerfreie Zuschläge könnten Dir aber nicht mehr steuerfrei gewährt werden.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,
    das mit dem das die Zuschläge nicht Steuerfrei sind wurde uns auch erklärt.
    Aber unsere Seminarleiterien meinte das der AG soweit ausgleichen muss das der Lohn wider so ist als ob man tatsächlich die Schichten macht.
    Ich hatte da meine Zweifel angemeldet, da ja nun auch ein Vorteil bei der Sozialversichung anfällt.
    Aber sie meinte es müße Netto das rauskommen wie wenn man tatsächlich Schichten tut.
    O Ton " der AG muss halt eine Schippe drauf tun".
    Grüße
    Ergo

  • Hallo,

    da hatte Eure Seminarleitung m.W. ganz schlicht unrecht.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ergo,

    einem BRM dürfen aus dem Amt weder Nach- noch Vorteile erwachsen. Schon allein daran scheitert das Schippchen drauf.

    Wenn Nachtschichten oder Sonn-/Feiertagsarbeit tatsächlich nicht geleistet werden, sind die Zulagen zu versteuern. Dass daraus ein geringeres Netto resultiert ist so und muss vom AG mit Sicherheit nicht ausgeglichen werden.
    Würde ja bedeuten, dass diese "Schippe" bei jeder Arbeitsunfähigkeit, bei jedem Urlaub etc. drauf gepackt werden müsste, weil auch da Zuschläge zu berücksichtigen sind. Ist aber nicht so!

    Würde das bei einem BRM so gehandhabt, wäre das eine glasklare Vorteilsgewährung und könnte gem. § 119 BetrVG geahndet werden.

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo,
    ich habe ja beschrieben das ich " an der Schippe" meine Zweifel habe.
    Aber man muss auch sehen das Krankheit und Urlaub nicht BR Arbeit sind, da gehe Plichten ein.
    Urlaub ist für mich Plan bar und Krank bin ich halt.


    Grüsse
    Ergo

  • Hallo,
    ich habe mir das alles durch gerechnet.
    Ich müsste auf 150 € bis 200 € im Monat verzichten.
    Da kann es schon sein das geeigneter BR für eine Freistellung sagt das kann ich mir nicht leisten.
    Es ist doch keine Vorteilnahme wenn er dann das gleiche bekommt als wenn er normal arbeitet.Wenn ich als BR arbeite muss doch auf nichts verzichten, und brauche es auch nicht.
    Grüsse
    ergo

  • Hallo Ergo,

    der AG ist verpflichtet, das gleiche Brutto zu zahlen, inkl. des Durchschnitts der Zulagen, die wegen der Freistellung nicht mehr erzielt werden können. Diese Zulagen sind bis zu gewissen Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei; in http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3b.html kannst Du nachlesen, dass das aber nur für tatsächlich geleistete Arbeit der Fall ist. Das freigestellte BRM leistet die Arbeit aber nicht mehr tatsächlich, deswegen fallen auf diese Zuschläge Steuern und Sozialabgaben an.

    Und diese Steuern / Abgaben muss - und darf - der AG dem BRM nicht ausgleichen, das ist schlicht so. Das BRM hat dann in der Tat weniger Brutto, aber es hat eben auch nicht mehr die Belastung, nachts, sonntags und feiertags arbeiten zu müssen.

    Das ist die Rechtslage.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,
    ich habe es schon angemerkt das,trotz der info der RW von meinen Seminar, es für mich zweifelhaft ist das der Lohn voll aus geliechen wird.
    Da muss halt einer das Geld ein klagen.
    Danke für den Disckurs.
    ergo

  • hallo Player,
    hab die Diskusion verfolgt.Ich bin seit 2 Jahren teilweise freigestellt.
    Im Gremium haben wir beschlossen wieviel Zeit ich für die BR Arbeit leisten werde.Den Rest meiner Arbeitszeit hab ich mit AG verhandelt zu welchen Zeiten sie geleistet wird. Wäre das eine Alternative, damit wäre dein finazieller Verlust nicht so groß.Die bequeme BR Arbeitszeit wäre dann natürlich futsch.

  • Hallo ergo,

    sorry, aber der Aufsatz beginnt doch schon mit § 37 Abs.2 BetrVG, um den es hier überhaupt nicht geht. Auch wiederholt er nur, was hier eh einheitlicher Tenor ist. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass Zulagen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit versteuert werden müssen, wenn nicht tatsächlich geleistet und der AG den Nettolohnverlust nicht ausgleichen muss.

    Siehe Urteil BFH vom 27. Mai 2009 – VI B 69/08: http://lexetius.com/2009,1631

    "Nach § 3b EStG sind neben dem Grundlohn gewährte Zuschläge nur dann steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt worden sind. Durch die Steuerfreiheit soll dem Arbeitnehmer ein finanzieller Ausgleich für die besonderen Erschwernisse und Belastungen gewährt werden, die mit dieser Arbeit verbunden sind; § 3b EStG begünstigt das Entgelt "für" Arbeiten an besonders ungünstigen Zeiten. ...
    Die Norm versagt nicht nur werdenden Müttern, die den Regelungen des Mutterschutzgesetzes unterfallen, eine Steuerbegünstigung, sondern allen Arbeitnehmern, die aus unterschiedlichsten, in ihrer Person oder in der Sphäre ihres Arbeitgebers liegenden Gründen nach § 3b EStG begünstigte Arbeiten nicht leisten können oder dürfen.
    Dabei führt die Anwendung des § 3b EStG nicht dazu, dass Männer und Frauen ein unterschiedlich hohes (Netto-) Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit erhalten, denn das maßgebliche Differenzierungskriterium der Norm liegt gerade in der Art der geleisteten Tätigkeit."

    Es bleibt dabei, dass ein BRM keinen Vorteil aus seinem Ehrenamt ziehen darf!

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo liebe Leute dieser Diskussion,

    wie es schon erwartet habe ist dieses Thema doch heiß umkämpft. Manchmal ist die Sachlage doch immer nicht so leicht zu durchschauen wie es eigentlich scheint. Ich möchte mich erstmal für die vielen Informationen von allen bedanken. Ich glaube jetzt blicke ich durch.....Danke.
    Werde mir das alles durch rechnen lassen. "ergo" hat dieses ja schon gemacht...ich weiß nicht, ob ich mit der Summe hinkommen...wenn das liebe Geld nicht wäre. Aber die Arbeit im BR möchte man ja auch zum Besten geben!!! Schauen wir mal welchen Spagat wir uns überlegen.
    Auf unserem Seminar sagte ein Kollege er hätte sich zu 50% freistellen lassen. Dieses halte ich aber für meinen Fall sehr schwierig. Dann müssten meine Kollegen ja noch mehr hin und her springen.
    Danke & LG Player

  • Hallo ergo,

    einigen wir uns doch bitte darauf, dass es nicht nur so zu sein scheint, dass es keinen Anspruch auf einen Nettolohnausgleich gibt. Es gibt diesen Anspruch schlicht weg und einfach nicht. Ich finde es aber gut, dass Du am Ball bleibst. ;)

    Einen Wermutstropfen habe ich dennoch. Der Beschluss LAG Berlin-Brandenburg (20 SA 34/09) stand am 8.12.2010, 9.00 Uhr auf dem Terminkalender des 7. Senats BAG (AZ: 7 AZR 638/09). Wie es letztendlich ausgegangen ist, kann nicht gesagt werden, da kein entsprechender Beschluss veröffentlicht ist.

    Gruß
    Kokomiko

  • Sorry,

    aber ...

    Zitat von ergo:

    (...) es scheint doch nicht so einfach zu sein es gibt durch aus die Meinung das Versteuerung der Schichtzuschläge eine benachteiligung der Freigestelten BR darstellt der gegebenfalls ausgeglichen werden muss (...).

    Es ist so einfach. Im Internet kann man, wenn man will, wirklich jede noch so dumme Meinung finden - gerne mal unfundiert. Diese Aussage auf jeden Fall widerspricht der immer noch gültigen BAG-Rechtsprechung, z.B. AZR 504/83.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)