Kritik am Betriebsrat

  • Natürliche gibt es immer unzufriedene Kollegen, Aussagen wie- "Die machen ja sowieso nichts", kennen doch sicher einige von euch.Bei uns ist es jetzt aber so weit gegangen, das uns ein BR Mitglied aus einem andren Zentrum(gleicher AG, aber anderes Haus),uns um " die Ohren gehauen hat", dass wir unsere Hausaufgaben angeblich nicht gemacht hätten.Die Infos mussten also von Kollegen aus unserem Zentrum gekommen sein. Daraufhin haben wir das in einer BV vorgebracht(ohne den Namen zu nennen)und die Kollegen gebeten doch mit ihrer Kritik zu uns kommen. Meine Frage an euch, wie weit darf sich ein BR Mitglied aus einem anderen Gremium in die Belange eines anderen BR einmischen, oder darf er, sie es überhaupt?
    Azuro

  • Hallo,

    das recht auf freie Meinungsäußerung macht auch ggü. einem BR nicht halt und ist auch nicht auf Firmenangehörige begrenzt.

    So, wie Du den Vorfall schilderst, sollte sich euer Gremium schon damit auseinandersetzen, was da vielleicht in der Kommunikation, aber auch in der inhaltlichen Arbeit falsch gelaufen sein könnte. Denn "die Hausaufgaben nicht gemacht", heißt idR, dem AG entweder zu weit entgegengekommen zu sein oder aber MBR unvollständig oder gar nicht wahrgenommen zu haben. Sowas wird auch gelegentlich hier in diesem Forum diskutiert.

    Seid Ihr wirklich sicher, daß Ihr Kritik auch wirklich ernst nehmt und gelegentlich Eure Arbeit hinterfragt :?:

  • Hallo,
    wir hatten auch das Problem das der BR zu den AN nicht mehr durch kam.
    Wir hatten aber das Glück das zu dieser zeit einige Ersatz BR vertreten mussten
    und so die Taubheit gegen über den AN zurück ging.
    Wenn die Kritik von dem Kollegen konstruktiv war sollte man darüber nach denken und vor allem reden.
    Ihr solltet ein mal in eine Klausur gehen und denn Kollegen zuhören was zu der Kritik führte,
    anstatt beleitigtes Wuschtler zu spielen.
    gruß
    ergo

  • Hallo,

    es ist schon unerhört, sich in die Belange eines anderen BR einzumischen. Ich würde den BR-Kollegen aus der anderen Einheit einmal in eine der nächsten Sitzungen einladen und dazu befragen, wie er zu solch einem Urteil kommt. Danach ggfls. intern diskutieren (es könnte ja sein, das durchaus berechtigte Kritik vorgebracht wird) und danach die entsprechenden Konsequenzen ziehen.

    Wolle

  • Hallo,

    m.E. ist es weder unerhört, wenn (innerhalb eines Unternehmens oder Konzerns) BRM eines Betriebes den BR eines anderen Betriebes kritisieren, denn das ist ganz schlicht Teil der allgemeinen Meinungsgsfreiheit, noch sollte (und darf es!) es Anlass sein, das BRM des anderen Betriebes in die Sitzung einzuladen. Denn diese Einladung wäre zum Einen ein Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit, und zum Anderen könnte das BRM des anderen Betriebes auch nur unbezahlt in seiner Freizeit kommen, da die Diskussion mit "Fremd"-Gremien sicherlich nicht zur erforderlichen BR-Tätigkeit gehört.

    Die Frage ist doch die des Umgangs mit Kritik. Man schaue sich an, was vorgebracht wurde, prüfe die Kritik auf Berechtigung, und wenn man sie für berechtigt erachtet, überlege man sich Abhilfe.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.