Hallo,
zum 01.02. geht meine SBV-Stellvertreterin in die Ruhephase der Altersteilzeit. Es gibt keine nachrückende Person und die nächste Wahl wäre regulär 2014. Ich würde deshalb für Januar zur Wahl des neuen Stellvertreters einladen.
Wie viele Wochen vorher muss die Einladung erfolgen?
Grüße
Andreas
Nachtrag:
- Es ist ein vereinfachtes Wahlverfahren.
- Was passiert eigentlich, wenn es nur eine einzige Person als Bewerber gibt? Gehe ich recht in der Annahme, dass die Mehrheit für sie stimmen muss? Aber wenn sie nicht die Mehrheit erhält, dann gäbe es keine Stellv.