Stellvertretende SBV scheidet aus. Nachwahl

  • Hallo,
    zum 01.02. geht meine SBV-Stellvertreterin in die Ruhephase der Altersteilzeit. Es gibt keine nachrückende Person und die nächste Wahl wäre regulär 2014. Ich würde deshalb für Januar zur Wahl des neuen Stellvertreters einladen.

    Wie viele Wochen vorher muss die Einladung erfolgen?

    Grüße
    Andreas

    Nachtrag:
    - Es ist ein vereinfachtes Wahlverfahren.
    - Was passiert eigentlich, wenn es nur eine einzige Person als Bewerber gibt? Gehe ich recht in der Annahme, dass die Mehrheit für sie stimmen muss? Aber wenn sie nicht die Mehrheit erhält, dann gäbe es keine Stellv.

  • Hallo Andreas,

    zuerst einmal ist für Dich § 21 SchwbVWO einschlägig.
    http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__21.html

    Da ja in Deinem Fall der Termin frühzeitig feststeht (durch Verlust der Wählbarkeit kraft Gesetzes mit Ablauf des 31.01.2013), ist der Termin des § 18 wirklich nur die allermindeste Vorraussetzung.
    Es ist sicherlich sinnvoll, die Wahlversammlung noch ins alte Jahr vor Weihnachten zu legen, um in jedem Fall rechtzeitig eine Stellvertretung zu haben.

    Gibt es nur eine/n Wahlbewerber/in, so ist zur Wahl eine Stimme nötig. Dies ist die mir bekannte Rechtsprechung in Auslegung des § 13 SchwbVWO.

    Natürlich ist es empfehlenswert, sich auch als SBV darum zu bemühen, mehr als eine/n Kandidat/in am Wahltag zu haben. Muß ja schließlich kein sbM sein.

  • Hallo Wolfgang,

    der §21 war mir irgendwie entgangen. Danke für die Hinweise.

    Dass eine einzige Stimme ausreicht, jemanden zu wählen finde ich schon merkwürdig. Denn theoretisch kann diese eine Stimme auch die des zur Wahl gestellten selbst sein. (wenn er schwb. ist und deshalb mitwählen darf)

  • Hallo,

    " Denn theoretisch kann diese eine Stimme auch die des zur Wahl gestellten selbst sein."

    Daran ist ja wohl nix Anstößiges, wenn alle anderen keine Meinung haben. Aber egal, ob 1:0 oder 20:19, Mehrheit ist Mehrheit.

    "(wenn er schwb. ist und deshalb mitwählen darf) "
    Deswegen habe ich gut reden 8) , denn MIR kann das mangels Wahlrecht nicht passieren :roll:

  • Hallo Wolfgang,

    ich wollte nichts dagegen sagen, dass eine Stimme ausreicht jemanden zu wählen sondern auf etwas anderes hinaus:

    Ganz unabhängig von diesem Thema:
    Wenn zwei Kandidaten existieren kann man durch Enthaltung, die eigene Stimme entziehen. Gibt man jedoch die Stimme für einen Kandidaten kann man damit das "Nein" zum Gegenkandidaten zum Ausdruck bringen.

    Wenn aber nur ein einziger Kandidat existiert und die Nichtabgabe der Stimme "Enthaltung" bedeutet, dann kann man das "Nein" nicht zum Ausdruck bringen. Er kann also nicht abgelehnt werden.
    Etwas anderes wäre es wenn man zwischen "Ja, Nein, Enthaltung" wählen könnte.

    Aber das wäre dann ein Problem des Wahlrechts oder ansonsten der Interpretation.

    grüße
    Andreas

  • Zitat von AndreasB :


    Wenn aber nur ein einziger Kandidat existiert und die Nichtabgabe der Stimme "Enthaltung" bedeutet, dann kann man das "Nein" nicht zum Ausdruck bringen.

    Sorry, aber das ist doch Kokolores.
    Erstens handelt es sich um eine Wahl und nicht um eine Abstimmung zu einer Beschlussfassung. Und bei einer Wahl gewinnt nunmal der, der die meisten gültigen Stimmen erhalten hat.
    Zweitens wird aus dem Wahlergebnis ersichtlich, von wie vielen KollegInnen dieser eine Kandidat gewählt/nicht gewählt wurde.

    Zitat von AndreasB :

    Er kann also nicht abgelehnt werden.

    Korrekter Weise müsste es heißen, dass man die Wahl dieses Kandidaten nicht verhindern kann, sobald mind. eine gültige Stimme für ihn abgegeben wurde. Und das ist auch gut so, weil jedes andere Ergebnis nicht im Einklang mit gesetzlich verbrieften Wahlgrundsätzen stehen würde.

    Zitat von AndreasB :

    Etwas anderes wäre es wenn man zwischen "Ja, Nein, Enthaltung" wählen könnte.
    Aber das wäre dann ein Problem des Wahlrechts oder ansonsten der Interpretation.

    Ein Problem des Wahlrechts? Meinst Du doch wohl nicht ernsthaft. Das würde nämlich auch bedeuten, dass z.B. in Betrieben ohne SBV (BR) keine SBV (kein BR) gewählt werden könnte, wenn von einer mehrheitlichen Zustimmung abhängig.

    Insbesondere als Vertreter einer Minderheit solltest Du Dir einmal die Konsequenzen Deiner Gedankengänge ganz deutlich bewusst machen.

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo Kokomiko,
    Dein unangebracht scharfer Ton gefällt mir gar nicht!
    Ich habe ausdrücklich das Thema losgelöst von der SBV betrachtet.

    Nicht alles was im Gesetz steht ist auch sinnvoll. Im vergangenen Kurs wurde von einem Fall erzählt bei dem nun ein "Pro-Arbeitgeber" Vertreter in der SBV das Sagen hat, weil es keinen Gegenkandidaten gab. Die Teilnehmerin sagte in dem Fall wäre man ohne SBV deutlich besser dran gewesen als mit jemandem der nur die Vorteile des Arbeitgebers im Sinn hat. Aber da es keinen Gegenkandidaten gab, reichte seine einzige Stimme aus um gewählt zu werden. Daraus zu erkennen, dass 5 Anwesende ihn nicht gewählt haben hat keinerlei Qualität.

    Es gibt viele Gründe nicht als Gegenkandidat aufzutreten, deshalb kann es sinnvoll sein jemanden bewusst nicht zu wählen. Das muss man als "Nein" werten können und nicht als "Enthaltung". Aber genau das geht nicht und genau das ist ein Problem und wenn nicht des Wahlrechts, dann der Interpretation!

    Ganz besonders als Vertreter einer Minderheit schaue ich auch mal über den Tellerrand. Das empfehle ich Dir im übrigen auch.

    Grüße
    Andreas

  • Hallo Andreas,

    gerade auch in dem Beispiel Deines letzten Postings übersiehst Du den zentralen Punkt:

    Wer anständige Vertretung haben will, muß auch was dafür tun und das heißt nun mal, entweder sich um Kandidaten zu bemühen oder selbst zu kandidieren.
    Wenn das von Dir ziiterte Beispiel eintritt, dann ist vorher schon ziemlich viel schief gelaufen. Denn so eine Wahl kann man vorbereiten, indem man mit potentiellen Bewerbern spricht und ihnen das Amt erklärt und nahebringt.
    Hier sind nun mal die amtierende SBV und auch der BR gefordert

  • Aber auch ein geändertes Wahlgesetz würde hierin nichts ändern. Wie soll das gehen, dass jemand, der wie in diesem Beispiel pro AG ist, dann nicht gewählt werden könnte?
    Wenn man ein Wahlgesetz erließe, in dem auch die Gegenstimmen zählten, dann würde u.U. es überhaupt keine SBV in vielen Betrieben geben, weil dann m.E. oft einfach nur mit Nein gestimmt werden würde.

  • Ja, das ist durchaus ein Problem. Das einzige das dagegen hilft ist, wie Wolfgang sagte, dass es einen Gegenkandidaten gibt. Zu blöd nur, wenn sich keiner traut. Die meisten haben leider Angst vor Konfrontation mit dem Arbeitgeber.

  • Zitat von AndreasB :


    Hallo Wolfgang,

    ich wollte nichts dagegen sagen, dass eine Stimme ausreicht jemanden zu wählen sondern auf etwas anderes hinaus:

    Wenn aber nur ein einziger Kandidat existiert und die Nichtabgabe der Stimme "Enthaltung" bedeutet, dann kann man das "Nein" nicht zum Ausdruck bringen. Er kann also nicht abgelehnt werden.
    Etwas anderes wäre es wenn man zwischen "Ja, Nein, Enthaltung" wählen könnte.

    Aber das wäre dann ein Problem des Wahlrechts oder ansonsten der Interpretation.

    grüße
    Andreas

    Andreas,
    bei jeder Wahl (Komunalwahl, Landtagswahl etc) gibt es über 50% der Mitbürger die nicht wählen.
    Wenn dein Ansatz richtig wäre, dann hätten wir keine Stadträte, Landtage oder Bundestage die Regierungsfähig wären.
    Was im Großen gilt, gilt auch im kleinen, und dass sind die Vertretungswahlen der BR und SBV.
    Ich arbeite in einem Betrieb mit ü 50 SB. Bei der letzten Wahl hatten wir eine Wahlbeteiligung von 65 %, das war ein super Ergebnis, Grund alle hatten die Wahlunterlagen als Briefwahlunterlagen bekommen. Bei unseren BR-Wahlen liegt die Beteiligung (wir sind ein Contibetrieb) bei nur ca. 40%. Somit hätten wir wenn deine These richtig ist keine BR da 60% gegen die Wahl sind und 80% gegen den Kandidaten mit dem meisten stimmen.

    Mal so als Überlegung

    Gruß
    Meistermacher

  • Hallo Rabauke,
    ich verstehe Deinen Ansatz. Aber ich meinte es ein wenig anders. Nämlich nur die Situation wenn es keinen Gegenkandidaten gibt. Bei Deinem Beispiel gab es jedoch alternative Kandidaten.

    Ich will das mal anders erklären:

    Angenommen ich wäre jemand der alle ausbeutet, unterdrückt, schädigt und obendrein vom Arbeitgeber geschützt wird. Jeder hätte deshalb so viel Angst vor mir, dass es deswegen keinen Gegenkandidaten gibt. Ich stelle mich zur Wahl und gebe als einziger eine Stimme für mich ab. Alle anderen enthalten sich. Damit hätte ich die Wahl gewonnen, obwohl die anderen mich nicht gewählt haben. Sie hätten vielleicht gerne gegen mich gestimmt, aber diese Form der Meinungsäußerung gibt es in der Wahl anscheinend nicht.

    Das ist wirklich ein Sonderfall. Ich finde in diesem einen Sonderfall sollte es die Möglichkeit geben gegen jemanden zu stimmen und die nicht abgegebenen Stimmen als Enthaltung zu werten.

    Grüße
    Andreas

  • Hallo Andreas,

    mir geht wirklich die Hutschnur hoch, wenn ich so etwas lese.

    Wenn X AN keinen A*rsch in der Hose haben und sich zur Wahl stellen, kann man diesen Mangel an Courage wohl kaum unserem existierenden Wahlrecht anlasten.
    Was Du als "Sonderfall" progagierst, ist der Weg des geringsten Widerstandes. Tut mir leid, aber wer sich knechten lässt, wird auch geknechtet! Und wer bislang nicht verstanden hat, das Gemeinschaft stark macht, muss noch viel Lehrgeld bezahlen. Da habe ich wenig bis kein Mitleid.

    Eine ziemlich erzürnte

    Kokomiko

  • Hallo Andreas,

    auch wenn Du noch so viele Sonderfälle konstruierst, ist den Worten von Kokomiko nix hinzuzufügen.
    "wer sich knechten lässt, wird auch geknechtet"
    Das wirst Du mit irgendwelchen Sonderbestimmungen in der WO nicht in den Griff kriegen.

  • Es muss möglich sein Gesetze offen zu hinterfragen, ohne dass jemand "Blasphemie" ruft.

    Gesetze können Fehler haben. Deshalb muss man Gesetze hinterfragen. Und weil sich Lücken finden, gibt es in den Gesetzestexten überall Ausnahmeregeln. Auch das Wahlgesetz ist meiner Meinung nach im o.g. Fall nicht perfekt und bedarf einer Anpassung.

    Dabei wäre das Problem sehr einfach zu beseitigen, wenn es nur einen einzigen Kandidaten gibt. Statt ein Kreuz beim Namen zu machen müsste es "Ja, Nein, Enthaltung" geben, wobei nicht abgegebene Stimmzettel ebenfalls Enthaltung signalisieren. Manchmal ist es besser keinen Vertreter zu haben, statt einen zu bekommen der desaströs arbeitet.

    Kokomiko: Courage ist keine Option, wenn dadurch die eigene Existenz bedroht ist. Deshalb gibt es uns als Vertreter. WIR sind die jenigen, die diese Themen hinterfragen müssen. Ich finde es bedenklich, dass Du die Diskussion im Keim ersticken willst und die Verantwortung lieber auf andere und deren fehlende Courage abschiebst. Die jenigen die aus solchen Umständen ihren Vorteil ziehen, werden ganz sicher nicht solche Probleme ansprechen.

    Es hat nicht direkt mit dem Thema zu tun, aber es zeigt dass auch das Wahlrecht Fehler hat. Erst vor ein paar Tagen ist die Reform des Wahlrechts vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. (Sowohl das Wahlrecht, wie auch die Korrektur haben Fehler)

  • Hallo Andreas,

    ich verwehre mich ganz entschieden gegen Deine Unterstellung, ich würde diese Diskussion im Keime ersticken wollen. Warum ich eine Anpassung des Wahlrechts in Deinem Sinne ablehne, habe ich begründet und stehe mit dieser Meinung ganz offensichtlich nicht alleine da.

    Und mir dann noch zu unterstellen, dass ich Verantwortung "lieber auf andere und deren fehlende Courage" abschiebe, ist unverschämt.

    Hiermit verabschiede mich aus diesem Thread.

    Kokomiko

  • ... aus ganzem Herzen möchte ich Koko und Whoepfner zustimmen. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Nun denn, sei es drum. Anscheinend ist eine Diskussion zu diesem Thema hier nicht erwünscht.

    Ich bin eben der Meinung:
    Manchmal ist es besser keinen Vertreter zu haben, statt einen zu bekommen der desaströs arbeitet.

  • Hallo,
    Andreas wenn es dein Stelli ist schließe ihn von der Mitarbeit aus, diese "Macht" hast du als SBV.
    Du must es halt alleine machen, im grunde ist die SBV ein einzelkämpfer.
    Er darf im grunde nichts machen außer du lässt es zu.
    Gruß
    ergo

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.