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ist es gerechtfertigt, Zeiten der Nichtbeschäftigung infolge fehlender Arbeit von einem Gleitzeitkonto abzuziehen? Oder können wir uns dagegen wehren. Der AG ist nicht tarifgebunden. Wir haben ein Gleitzeitkonto mit +100 und - 40 Stunden. Der Arbeitgeber ist nun der Meinung, wenn zuwenig Arbeit da ist, kann er die Leute einfach nach Hause schicken und die Arbeitszeit wird vom Gleitzeitkonto abgebucht. In der seit längerem bestehenden BV ist dazu nichts geregelt
Hallo Reiter, ich verstehe nicht ganz, was Du meinst.
Solltest Du den Fall meinen, dass der AG nicht ausreichend Arbeit zur Verfügung stellt, dann schau mal hier nach: http://www.betriebsrat.de/phpBB2/viewtopic.php?t=745 da sollte deine Frage ausreichend Antwort bekommen.
Solltest Du etwas anderes meinen, dann ergänze doch bitte mal ein wenig um Fakten, damit ich (wir?) verstehen, worum es geht.
ich kann mir schon denken, was für ein Ansinnen der AG hat - und dazu sollte eigentlich auch das GLAZ-Konto dienen: Ist momentan weniger Arbeit vorhanden, dann sollten die MA auch weniger in der Firma sein, um dann wenn wieder mehr Arbeit da ist, dann entsprechend durch Überstunden das GLAZ-Konto aufgebaut wird. Da Ihr in der BV dazu offensichtlich nichts geregelt habt, wie der Auf- bzw. Abbau der GLAZ-Stunden erfolgt (Anweisung durch AG/Vorgesetzten oder Steuerung durch die MitarbeiterInnen), wird das Ganze auf Freiwilligkeit hinauslaufen. D. h. der AG bittet die AN entsprechend kürzer (oder gar nicht) in der Firma zu sein. Die AN lassen sich darauf ein oder nicht. Das Ganze ist für beide Seiten nicht sehr angenehm, da es MA gibt, die dem Wunsch entsprechen und andere, die sich weigern. Damit geraten tendenziell die GLAZ-Konten ins Ungleichgewicht, was wiederum Ärger/Verstimmungen auslöst (sowohl auf AG- als auch auf AN-Seite). Es wäre hier ratsam, sich mit dem AG nochmals zusammen zu setzen, um Spielregeln über den Auf- bzw. Abbau zu vereinbaren (Ergänzung der BV).