Hallo zusammen,
hab da mal ne Frage, zu der ich im BetrVG auch nichts gefunden habe.
Darf der Betriebsrat wenn eine Beschwerde eines Mitarbeiters vorliegt (die den Betriebsablauf betrifft/die Personalführung), einen anderen Mitarbeiter einfach vorladen, ohne vorher mit dem direkten Vorgesetzten des Mitarbeiters gesprochen zu haben?
und eine Frage noch die sich aus der ersten schlußfolgert,
muss ein Mitarbeiter der Vorladung des Betriebsrates folgen?
Herzliche Grüße
BMOne