EntgFG

  • Hallo,
    wie verhält sich die Lohnfortzahlung an z.B. Sonntagen, Feiertagen oder Nachtschichten, wenn der Kollege während der Schicht krank wird und nach Hause geht?
    Müssen die Zulagen dann auch für die fehlenden Stunden bezahlt werden?
    Sollte der Kollege sich vor schichtbeginn krank melden, werden bei uns die Zulagen nach EntgFG gezahlt.
    Aber wenn z.B. der Arbeitsplatz nach 4 Std. krank verlassen wird, werden für die fehlenden Stunden keine Zulagen bezahlt.
    Gibt es für dieses spezielle Problem eine Kommentierung bzw. einen gesetzlichen Anspruch auf die Fortzahlung der verloren gegangenen Prozente, wenn der Mitarbeiter während der Schicht krank wird?

  • Hallo 250779,

    erkrankt ein AN nach Arbeitsaufnahme, zählt dieser Tag als gearbeitet und erst der Folgetag zählt als erster Krankheitstag > (BAG vom 4.5.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72)

    Folglich müssen für die "Fehlstunden" etwaige Zulagen gezahlt werden.

    Gruß
    Kokomiko

  • Zitat von Kokomiko :


    Hallo 250779,

    erkrankt ein AN nach Arbeitsaufnahme, zählt dieser Tag als gearbeitet und erst der Folgetag zählt als erster Krankheitstag > (BAG vom 4.5.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72)

    Folglich müssen für die "Fehlstunden" etwaige Zulagen gezahlt werden.

    Gruß
    Kokomiko

    Hallo,
    Ist es folglich denn der fall, dass auch Zuschläge gezahlt werden müssten?
    Man kann es auch so sehen, dass die Stunden bezahlt werden müssen, die Zuschläge aber nicht, da das EntgFG erst am Folgetag greift oder?!
    Bin mir echt nicht sicher.........

  • Wenn ein AN nach Schichtbeginn erkrankt und diese Schicht als "komplett gearbeitet" gewertet werden muss, muss diese Schicht doch auch genau so bezahlt werden, wie es einer komplett gearbeiteten Schicht entspricht.

    Mir fällt jedenfalls nichts dazu ein, auf welcher Grundlage die Zulagen für z.B. 4 Stunden gestrichen werden könnten. Hat auch nichts damit zu tun, dass das EntgFG erst ab Folgetag greift.

  • "Normale Zuschläge" sind in meinem schichtsystem Nachtschichten, Sonntage und Feiertage.
    Selbige sind auch Steuerfrei. Aber m.M. nach stehen die mir bis Ende der Schicht auch zu, wenn ich bereits nach ein paar Stunden krank die Arbeit nieder lege, oder?!

  • Zitat von pillepalle :


    "Normale" Zuschläge werden wohl bezahlt, aber ich meine, steuerfreie Zuschläge sind nicht zulässig. Die müssen echt gearbeitet werden.

    Daher werden die Zuschläge für Nachtarbeit, etc. bei der Auszahlung im Krankheitsfall auch versteuert und sind meines Wissens ebenso SV-pflichtig.
    Oder was meinst Du mit nicht zulässig?

  • Habe mich wohl wieder mal unglücklich ausgedrückt. Ist schon richtig, die Zuschläge werden alle gezahlt, auch der Anteil, der bei "echter" Arbeit steuerfrei sein kann. Steuerfreiheit gibt es nur für tatsächlich geleisteter Arbeitszeit.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.