Hallo
In unserer FA gab es vor kurzem eine Überprüfung der Arbeitszeiten durch die Bezirksregierung.
Hier wurde unteranderen gesagt das die Fahrzeiten vom Firmensitz zu den Baustellen Arbeitszeit ist, die Fahrzeit von zu Hause zum Firmensitz nicht.
Das war uns aber auch vorher bekannt.
Wie verhält es sich mit dem Beifahrer ist es für ihn auch Fahrzeit, unabhängig von der Bezahlung, oder könnten sich die Kollegen die Fahrzeiten aufteilen um nicht mit dem ArbeitszeitG. in Konflikt zu kommen?
Laut Aussage unserer PL gibt es hierzu unterschiedliche Verwaltungsanweisungen in den einzelnen Bundesländern.
Kennt jemand höchst Richterliche Urteile hier zu?