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Wir haben die Anhörung für eine Kündigung und eine Einstellung vorliegen.
Die Kündigung und die Einstellung betreffen denselben Arbeitsplatz.
Können wir überhaupt der Einstellung zustimmen, wenn wir der Kündigung widersprechen bzw. diese überhaupt noch nicht rechtswirkam ist und die Einstellung innerhalb der Kündigungsfrist liegt.
Wir haben die Anhörung für eine Kündigung und eine Einstellung vorliegen.
Die Kündigung und die Einstellung betreffen denselben Arbeitsplatz.
Können wir überhaupt der Einstellung zustimmen, wenn wir der Kündigung widersprechen bzw. diese überhaupt noch nicht rechtswirkam ist und die Einstellung innerhalb der Kündigungsfrist liegt.
heig
Schau mal ins Gesetz: §99 BetrVG, Absatz 2, Satz 3 und 4 "(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung [zur Einstellung] verweigern, wenn 3. die durch die Tatsache begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung... 4. der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist,"
Wichtig ist aus meiner Sicht, die von mir in Fettschrift hervorgehobene Einschränkung. Das wird wahrscheinlich der Streitpunkt werden.