Teilnahme an BR-Sitzungen

  • Hallo,
    Ist es erlaubt zu jeder Sitzung den VK-Leiter des Betriebes einzuladen?
    Einmal sehe ich es so, dass Sitzungen nicht öffentlich sein dürfen und lediglich BR-Mitglieder, SBV und JAV regelmäßig daran teilnehmen dürfen. Anderseits auch ein Vertreter der Gewerkschaft bei Wunsch. Wäre ein nicht freigestellter VK aus dem eigenen Betrieb nun ein solcher Vertreter?
    Wie verhält es sich mit der Freistellung von der Arbeit, falls der VK geladen werden dürfte?

  • Hallo,

    ich gehe mal davon aus, daß Du mit "VK" den gewerkschaftlichen "Vertrauensleutekörper" meinst.

    Nein, ein VK-Leiter darf in dieser Funktion nicht eingeladen werden und darf nicht teilnehmen.
    Aufgrund § 30 Satz 3 BetrVG darf nur teilnehmen, wer kraft Gesetzes ein eigenständiges Teilnahmerecht hat. Dies ist nun für einen VK-Leiter nirgendwo ersichtlich. Damit ist die Frage nach freistellung obsolet.

    Es wäre zwar denkbar, daß die zuständige Gewerkschaft den VK-Leiter als Beauftragten iSd § 31 BetrVG ausdrücklich benennt, dann fände die Teilnahme aber vollständig in der Freizeit statt, da ein AG derartiges nicht finanzieren muß.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.