Sachliche Mittel

  • Hallo Zusammen,

    wir sind 9 BR-Mitglieder und haben in unserer letzten BR-Sitzung beschlossen, dass wir für jedes BR-Mitglied das Fachbuch "Arbeits-und Sozialordnung 2012 bestellen. Nach §40 Abs.2 BetrVG.
    Die Bestellung ging an unsere Geschäftsleitung.
    Die GL antwortete folgendermaßen. Die 9 Exemplare werden wir nicht Bestellen.
    1 Exemplar reicht aus.
    Wer kann mir weiterhelfen?
    Gibt es ein Gerichtsurteil über §40 Abs.2 BetrVG.(sachliche Mittel)
    Wie gehen wir weiter?


    Für eine Antwort wäre ich dankbar


    Gruß
    Welle

  • Hallo Welle,

    des verhält sich folgender Maßen:
    Der AG hat die wichtigsten aktuellen arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzestexte zur verfügung zu stellen, dass jedes BR Mitglied jederzeit schnell darin Einsicht nehmen kann. Also die 9 Exemplare sehe ich auch nicht als notwendig.

    Hier mal ein Urteil: BAG 25.1.1995 - 7ABR 37/94

  • Hallo

    Ich würde ja sagen schaut im Fitting BetrVG 25 Auflage Rn. 119 § 40, aber den werdet ihr wohl auch nicht haben.
    Da steht dann das jedem BRM die Gesetzestexte zustehen.
    Die meisten sind in der Arbeit und Sozialordnung aufgeführt. zusätzlich steht jedem BRM noch ein Kommentar zum BetrVG zu.
    Wie sollte das auch funktionieren wenn ihr nur ein Exemplar hättet und ein BRM wäre damit auf Seminar, oder wie wollt ihr euch auf die Sitzungen vorbereiten alle in einem Buch lesen? Geht nicht
    Auch habt ihr ein Anrecht eine Zeitung für den BR zu abonnieren z.B. die AIB könnte ich empfehlen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Zitat von Welle :


    1 Exemplar reicht aus.
    Wer kann mir weiterhelfen?
    Gibt es ein Gerichtsurteil über §40 Abs.2 BetrVG.(sachliche Mittel)


    Du hättest gern ein Urteil, dass jedem BRM "sein eigener" Kittner in der aktuellen Auflage zusteht?
    Natürlich gibt es das: BAG v. 24.1.1996 - 7 ABR 22/95

  • Zitat von Kokomiko :


    Ihr solltet daraus eine Begründung ableiten können.


    Und wenn man dem Anwalt seines Vertrauens für häufige kostenlose telefonische Hilfestellung noch einen Gefallen schuldig ist, beauftragt man diesen mal offiziell :twisted:
    Die nächsten kostenlosen Telefonberatungen sind dann vorab abgegolten 8)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.