Hallo zusammen,
der Arbeitgeber wurschtelt mal wieder eine Richtlinie aus dem Boden. Dabei soll es diesmal um Teleheimarbeit gehen, sprich zeitlich geplante und andauernde Heimarbeit.
In dem Zusatz zum Arbeitsvertrag soll dann folgender Passus auftauchen:
"
5. Zutrittsrecht
Der Mitarbeiter gewährt dem Arbeitgeber und dessen beauftragten Personen jederzeit Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Teleheimarbeitsplatz befindet.
Außer in dringenden Fällen ist der Mitarbeiter über den Zugang vorab zu informieren.
"
dieser macht mich jedoch ein wenig stutzig. Begründet wird dies, dass der Heimarbeitsplatz ja quasi ein ausgelagertes Büro ist und der AG und auch evtl der BR dazu Zugang haben muss.
Ich kann das irgendwie noch nicht so ganz glauben ...
was haltet ihr davon, ist soetwas normal in diesem Zusammenhang?
Grüße