Spindkontrolle

  • Hallo alle zusammen,

    hätte mal eine Frage, und zwar wurde mir heute zugetragen das die GL auf Grund unangemeldeter Audits absofort die Spinde der Kollegen auf Sauberkeit überprüfen möchte. Meiner Meinung nach hat da niemand rein zuschauen da das mein Privatbereich ist. Bin mir aber nicht sicher. Ist gibt zu diesem Fall bei uns auch keine BV oder ähnliches da das Thema noch nie aufkam. Und was würde passieren wenn sich ein Kollege weigert seinen Spind zu öffnen?
    Hoffe ihr könnt mir helfen.

    Schon mal Danke im voraus!!!!!

  • Hallo,

    das darf der AG aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht, weil es sich beim Spind um den Privatbereich des AN handelt. Außerdem besteht eine Mitbestimmung des BR nach § 87 I BetrVG, dies ist eine weitere Hürde.

    Der AN kann sich also weigern, seinen Spind zu öffnen.

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Vielen Dank!!!

    Hatte mir das auch schon so gedacht, war mir halt nicht sicher.
    Ist schon frech was AG immer wieder mit einem machen wollen.
    Und da wir erst frisch gewählt sind , versuchen sie uns halt wo es nur geht zu ver.......!
    Also nochmals danke schön für die Auskunft.

  • Ich glaube auch das Winfried recht hat.
    Zudem würde ich das von der rechtlichen Seite her ähnlich sehen, wie Taschenkontrollen in Supermärkten.
    das ist ja auch inzwischen lang und breit hin- und herprozessiert.

    Worauf ich mich als BR unter dem Stichwort Sauberkeit (und da erinnere ich mich an einen Kollegen aus meiner Militärzeit) einlassen würde ist, wenn mit akzeptablem Vorlauf angekündigt eine Begehung stattfindet. Aber selbst dann nicht zum reingucken, sondern ausschliesslich um Reinigungspersonal an die Spinde zu lassen. Ab und an sollte auch ein allein genutzter Schrank gereinigt und ggf. desinfiziert werden.

    Wenn der Chef selber feudelt, würde ich das auch dem gestatten. Wie gesagt mit entsprechender Ankündigung und Vorlauf.
    In dem Fall sag bitte Bescheid - ich habe noch nie einen Chef Schränke schrubben gesehen. Das will ich mir nicht entgehen lassen :-D:-D:-D

  • Hallo,

    ich würde wie folgt vorgehen:
    => Gibt es irgendwelche gesetzlichen Verpflichtungen, warum so eine Kontrolle gemacht werden muß? Ich als BR würde einer Überprüfung nur zustimmen, wenn es die gäbe, auch deswegen, weil ansonsten die Interessenabwägung eindeutig zu Gunsten des AN (und seinem Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" ausfiele). Irgendwelche Audits halte ich für unzureichend.
    => Wenn ich einer Regelung im 2. Schritt zustimme, dann muß die Privatsphäre gewahrt bleiben, d.h. den AN muß es vor der Sauberkeitskontrolle möglich sein, private Dinge entsprechend zu verräumen.

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.