Hallo ihr,
Folgendes: Wir haben zur zeit den Einsatz von sogenannten Servicekräften auf einer Station und auch erstmal nur einen Probelauf zugestimmt. Diese haben in ihrer Stellenbeschreibung einen immensen Aufgabenbereich.
zur Abdeckung ich sag mal von eher minderwertigen Tätigkeiten. Darreichen von Essen, Patienten begleitdienste, betten machen etc. was von den Stationen auch natürlich sehr begrüsst wird.
zur Entlastung der Pflege , und sicherlich auch schon entgegenwirken des bestehenden oder aufkommenden Fachkräftemangel.
Unser Problem des 9er Gremiums ist es, dass diese Servicekräfte von AG-Seite ein Dienstleistungsunternehmen ist, von Sicht des BR wir der Meinung sind, es handelt sich um eine AN-Überlassung.
Da die Servicekräfte nicht auf eigenen Auftrag handeln , denn sie verrichten Tätigkeiten die eine Schwester ihr übertragen hat.
Wir würden dieses gerne mit einem allg. Beschlussverfahren klären. was ist eure Meinung dazu?