Hallo Miteinder,
manchmal ist einem das Glück doch hold. :wink:
Ich habe eine sehr interessante Entscheidung des LAG Düsseldorf (26.04.2010, Az.: 16 Sa 59/10) gefunden, welches vor allem Ersatzmitglieder interessieren sollte:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…_59_10urteil20100426.html
Dieses Urteil beschäftigt sich auch mit der Fragestellung, wann eine Verhinderung eines BRM bei Urlaub, Erziehungsurlaub etc. gegeben ist.
Laut LAG Düsseldorf greift der § 15 KschG bereits ab dem Moment, in welchem eine Verhinderung eines BRM gegeben ist und zwar unabhängig davon, ob ein Ersatzmitglied tätig geworden ist oder nicht.
Unter dem AZ: 2 AZR 388/10 ist eine Revision beim BAG anhängig und diese Entscheidung darf mit Spannung erwartet werden.
Gruß
Kokomiko