Stellenbeschreibung für Um- und Eingruppierungen erzwingbar?

  • Hallo zusammen,

    haben wir als BR eine Möglichkeit den AG zu zwingen Stellenbeschreibungen einzuführen? AG und wir als BR sind gemeinsam angetreten ein "gerechtes & faires" Lohn-und Gehaltsgefüge anzustreben. Alle Mitarbeiter sollen sich in den Lohn- bzw. Gehaltsgruppen des Tarifvertrages wiederfinden. Im Rahmen unseres Lohn- und Gehaltsausschusses haben wir mal versucht die Kollegen/innen im TV unterzubringen, leider sind uns nicht alle Aufgabenfelder etc. aller bekannt. Auf die mündlichen Aussagen unseres Personalleiters möchten wir uns auch nicht verlassen. Wir hätten gerne Stellenbeschreibung eingeführt, der AG weigert sich allerdings dagegen ohne wirkliche Argumente zu haben, die gegen eine Einführung von Stellenbeschreibungen spricht.

    Viele Grüße

    MarcoP.

  • Hallo MarcoP,

    eine erwingbare Mitbestimmung zu Stellenbeschreibungen gibt es offensichtlich nicht. Hierzu soll es ein BAG-Urteil geben (31.01.1984, DB 84) dessen gesamten Wortlaut ich aber nicht finden kann.
    Wenn ich Deinen Text aber richtig deute, steht Euer Wunsch nach einer Stellenbeschreibung im Zusammenhang mit der Einführung eines gerechtes und faires Lohn- und Gehaltsgefüge zu etablieren.
    Da kann man ja mal versuchen, über den §87.1.10 einen Fuß in die Tür zu bekommen. Und der 87 ist erzwingbar.

    Gruß
    Wolle

  • Reicht "eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit" (§2(1) Nr.5 NachwG) für eure Zwecke aus? Oder was stellst du Dir unter "Stellenbeschreibung" sonst vor?

  • Hallo.

    Zitat von MarcoP. :

    Im Rahmen unseres Lohn- und Gehaltsausschusses haben wir mal versucht die Kollegen/innen im TV unterzubringen, leider sind uns nicht alle Aufgabenfelder etc. aller bekannt.

    Anhand welcher Angaben habt Ihr denn über die Eingruppierung dieser KollegInnen entschieden?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Marco P.

    Zitat von MarcoP. :

    AG und wir als BR sind gemeinsam angetreten ein "gerechtes & faires" Lohn-und Gehaltsgefüge anzustreben.

    Wenn Ihr einen TV habt, dann besteht dieses System doch bereits.

    Worauf ich mit meiner Frage hinauswollte: Zwar besteht keine Mitbestimmung bei der Erstellung von Stellenbeschreibungen (siehe z.B. http://www.betriebsrat.com/urteile-br-arbeit-bag-1-abr-82-83). Ihr hättet aber nach http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html schon in der Vergangenheit das System des TV nutzen und Eure Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte bzgl. Eingruppierung ausüben sollen. Wenn Ihr das bisher nicht getan habt, tut es in der Zukunft. Der AG ist verpflichtet, Euch bei Ein- und Umgruppierungen ausführliche Auskunft zu erteilen.


    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von MarcoP. :


    haben wir als BR eine Möglichkeit den AG zu zwingen Stellenbeschreibungen einzuführen?


    Leider kann ich die Frage nicht beantworten, aber... [Wieso melde ich mich überhaupt?]

    Wenn ihr nach einer Qualitätsnorm zertifiziert seid, dann müssen schriftlich die Kompetenzen und Fähigkeiten jedes einzelnen Mitarbeiters fixiert sein. Das wäre ein Ansatzpunkt, um Vergleiche (und damit ggf. Eingruppierungen) durchzuführen.

    Gruß
    Rolf

  • Hallo

    Eine erzwingbare Mitbestimmung habt ihr nach BetrVG § 87 Abs. 1 nicht, das sagt schon der erste Satz aus, da ihr Tarif gebunden seid.
    Wir haben das gleiche Problem und haben uns unseren Tarifvertrag in einem Seminar mal genau erklären lassen und siehe da man konnte dann sehr wohl auch Brangen fremde in unserem TV Eingruppieren.
    Wir gehören zum Elektrohandwerk.
    Wir haben auch Arbeitsplatzbeschreibungen erstellt, aber aus dem Grund dass wir unseren Kollegen etwas mit auf den Weg geben können, was ihnen bei Gericht hilft, wenn es denn so weit kommt.
    Unser Vorgehen soll so sein das wir nun bei jeder Einstellung, Umgruppierung uns diese genau Anschauen und wenn nötig unsere Zustimmung verweigern.
    Zusätzlich hat jeder Mittarbeiter das Recht sich nach § 84 BetrVG zu beschweren, auch über seine Eingruppierung. Wir können dann mit unserem AG nach der richtigen Eingruppierung suchen. Lässt der AG sich darauf nicht ein bleibt dem MA nur der Gang zum Gericht, hier hoffen wir das sich dann so viele zur Klage bereiterklären das der AG vielleicht dann doch noch einlenkt.
    Allerdings können nur die Kollegen klagen die Mitglied der Gewerkschaft sind oder einen Verweis zum TV in ihrem AV haben.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.