hallo,
ich kann aus dem Kommentar (fitting) zum BetrVG nicht so richtig entnehmen, wenn die Frist bei einer Kü-Anhörung zu laufen beginnt.
Der BR hat ein "Postfach"/Ablage im Betrieb.
Reicht es, wenn der AG heimlich, still und leise den Anhörungsbrief da rein legt oder muss die Anhörung gegenüber dem BRV erklärt werden? Das keine Schriftform zwingend vorgeschrieben ist, weiss ich.
"Der Arbeitgeber muss die Erklärung vor Ausspruch der Kündigung gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden oder, wenn dieser verhindert ist, gegenüber seinem Stellvertreter abgeben. Die Abgabe der Erklärung hat während der Arbeitszeit zu erfolgen, der Betriebsratsvorsitzende kann die Erklärung aber auch außerhalb der Arbeitszeit annehmen. "
http://www.anwaltseiten24.de/a…ng-des-betriebsrates.html
Auf anderen Seite ist auch von email oder Eingang in das Postfach die Rede.