Wann beginnt Anhörungsfrist

  • hallo,

    ich kann aus dem Kommentar (fitting) zum BetrVG nicht so richtig entnehmen, wenn die Frist bei einer Kü-Anhörung zu laufen beginnt.

    Der BR hat ein "Postfach"/Ablage im Betrieb.
    Reicht es, wenn der AG heimlich, still und leise den Anhörungsbrief da rein legt oder muss die Anhörung gegenüber dem BRV erklärt werden? Das keine Schriftform zwingend vorgeschrieben ist, weiss ich.

    "Der Arbeitgeber muss die Erklärung vor Ausspruch der Kündigung gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden oder, wenn dieser verhindert ist, gegenüber seinem Stellvertreter abgeben. Die Abgabe der Erklärung hat während der Arbeitszeit zu erfolgen, der Betriebsratsvorsitzende kann die Erklärung aber auch außerhalb der Arbeitszeit annehmen. "
    http://www.anwaltseiten24.de/a…ng-des-betriebsrates.html

    Auf anderen Seite ist auch von email oder Eingang in das Postfach die Rede.

  • Hallo,

    ich meine, dass es ausreicht, wenn der AG die Anhörung in Euer Postfach legt. Hier befindet sie sich in Eurem Machtbereich, und Ihr (Euer BRV/sBRV)habt dafür zu sorgen, dass die Dinge von Euch zeitnah und termingerecht abgearbeitet werden.
    Im Moment finde ich zwar nur etwas zu einer Anhörung bei einer Einstellung, siehe hier:
    http://www.juraforum.de/urteil…ang-betriebsratsanhoerung

    Da sollte aber m.E. kein Unterschied zu einer Kündigungsanhörung bestehen.

    Gruß
    Wolle

  • Vielen Dank für Deine Antwort.

    "Hier befindet sie sich in Eurem Machtbereich"

    Könnte man so sehen, aber es ist ein Bereich, wo der BR nicht uneingeschränkt hin kann, sondern nur, wenn das Sekrätariat besetzt ist. Kann man das dann noch immer als Machtbereich des BR bezeichnen? Bei meinem Briefkasten zu Hause ist das was anderes, da komme ich jederzeit ran.

  • Hallo,

    in dem Fall würde ich sagen, dass Euch die Anhörung zu dem Zeitpunkt zugegangen ist, zu dem Ihr Zugriff darauf hattet.

    In diesem Zusammenhang hielte ich es für wichtig, eine Zugangsmöglichkeit (Postfach etc.) zu schaffen, zu der Ihr jederzeit uneingeschränkten Zugang habt.

    Gruß
    Wolle

  • Hallo.

    Zitat von Crash1999 :

    Könnte man so sehen, aber es ist ein Bereich, wo der BR nicht uneingeschränkt hin kann, sondern nur, wenn das Sekrätariat besetzt ist.

    Der Zugang ist m.E. in diesem Fall zu dem Zeitpunkt erfolgt, an dem der BR nach Ablage des Schreibens erstmalig Zugrfiff auf die Anhörung hatte. Bsp.: Sekretariat ist von 8.00 - 12.00 Uhr geöffnet, AG hinterlegt Schreiben um 12.15 Uhr, Zugang ist am nächsten Tag um 8.00; bzw. AG hinterlegt Schreiben um 11.45 Uhr, Zugang ist am selben Tag um 11.45 Uhr.

    Zugegangen ist ein Schreiben an den BR m.E. eh nur dann am selben Tag, wenn es innerhalb der üblichen Geschäftszeiten in den BR-Briefkasten gelangt, gelangt es nach der üblichen Geschäftszeit in den BR-Briefkasten, ist der Zugang an diesem Tag eben noch nicht erfolgt.

    Das Vorgehen des AG verwundert mich, denn letztlich sollte er ja ein genuines Interesse daran haben, dass der Zugang beim BR dokumentiert ist (mein Ex-AG hat mir Anhörungen immer gegen Unterschrift mit Datums- und Uhrzeitangabe übergeben).

    Ich muss aber mal ganz prinzipiell anmerken, dass ich dieses Procerede nullkommanull nachvollziehen kann. Es geht doch nicht an, dass die Post des BR diesem nur eingeschränkt zugängig ist und dass der Zugang auch noch über den AG kanalisiert wird!?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried :


    Ich muss aber mal ganz prinzipiell anmerken, dass ich dieses Procerede nullkommanull nachvollziehen kann. Es geht doch nicht an, dass die Post des BR diesem nur eingeschränkt zugängig ist und dass der Zugang auch noch über den AG kanalisiert wird!?

    Grüsse Winfried


    hallo,

    kannst Du das bitte etwas näher erklären? Die Haus-Post wird in der Tat über den AG gemanaget. Wenn er theoretisch will, dann lässt er einen Brief einfach verschwinden. Bisher war das Vertrauen von Seiten des BR da, aber das sollten wir wohl nun überdenken?

    Zitat von Winfried :


    Zugegangen ist ein Schreiben an den BR m.E. eh nur dann am selben Tag, wenn es innerhalb der üblichen Geschäftszeiten in den BR-Briefkasten gelangt, gelangt es nach der üblichen Geschäftszeit in den BR-Briefkasten, ist der Zugang an diesem Tag eben noch nicht erfolgt.

    Es ist wirklich kein Briefkasten im herkömmlichen Sinne, sondern eher eine Art Ablage.

  • Hallo.

    Zitat von Crash1999 :

    Wenn er theoretisch will, dann lässt er einen Brief einfach verschwinden.

    Damit würde er sich auf mehrerlei Weise strafbar machen. Gehen wir mal davon aus, dass er diese kriminelle Energie nicht hat.

    Zitat von Crash1999 :

    kannst Du das bitte etwas näher erklären?

    Ich meine, Ihr benötigt einen Briefkasten oder eine Postablage, zu der Ihr als BR jederzeit ohne Restriktionen Zugang habt, das schrieb ja auch schon Wolle, und - genauso wichtig - in die jedeR ohne Beobachtung durch den AG etwas einlegen kann.

    Zitat von Crash1999 :

    Es ist wirklich kein Briefkasten im herkömmlichen Sinne, sondern eher eine Art Ablage.

    Das ändert nichts an der Zugangsregelung, wie ich sie beschrieben habe.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,
    der BR braucht m.E. einen abschließbaren (w./ sensibler Unterlagen) Briefkasten zu dem nur er jederzeit Zugang hat. Hier können die MA ihre Post an den BR einwerfen und hier kann der AG seine Post, wie z.B. Anhörung einwerfen. Eure Abhängigkeit vom AG in dieser Sache ist m.E. nicht zu akzeptieren.

    Wolle

  • Zitat von Crash1999 :

    War zwar nicht ganz das, was ich lesen wollte (...)

    Dann schreib’ halt das nächste Mal dazu, was Du von uns hören möchtest, dann können wir das auch machen! :wink: Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Achtung,
    wir wollten in unserem Betrieb auch ein Briefkasten haben, dass ist nicht gegangen, da es die Adresse gleich gewesen wäre,da hätte es zu Verwechselungen kommen können. Nun kommt unsere Post über den Posteingang zu uns. Da wir unseren AG schon mal wegen Öffnung an uns adressierten Brief angezählt haben ist er jetzt sehr Vorsichtig. Ansonsten haben wir für unsere Kollegen einen Kummerkasten (Briefkasten). Wenn die AN es nicht möchten, das Briefe über den Posteingang laufen, können sie diesen benutzen.

  • Zitat von Crash1999 :


    Ich danke Euch für die Statements. War zwar nicht ganz das, was ich lesen wollte, aber wir sind ja nicht bei wünsch-dir-was. :D

    Ich weiß zwar jetzt auch nicht genau, was du hören wolltest, darum ein weiteres Beispiel:

    Betriebsübliche Arbeitszeit bis 16:00 Uhr, Postfach ist zugänglich.

    Einwurf Anhörung um 15:59 Uhr, die Frist beginnt am selben Arbeitstag,

    Einwurf der Anhörung um 16:15 Uhr, die Frist beginnt am nächsten Arbeitstag

    Merke: Immer vor dem Feierabend das Postfach überprüfen! (Denke ich auch nicht immer dran.:wink: )

    So habe ich es bei einem renomierten und in diesem Kreise sehr beliebten und anerkannten Seminaranbieter gelernt.:D

    heig

  • Bei uns stellt der Personalchef bzw. die Personalabteilung Anhörungen gerne per E-Mail dem BRV oder dem BR-Verteiler zu, was wir auch so akzeptieren, da es aufgrund der dezentralen Struktur eine schnelle Information aller BR-Mitglieder gewährleistet.

    Nun nehmen wir mal folgendes an: An einem Tag, wo im Haus allgemein ein etwas früherer Feierabend üblich ist (so ca. 15:30-16:00 Uhr, z.B. vor dem Wochenende oder einem Feiertag) und der BRV im speziellen durch einen fesgelegten Dienstplan noch früher außer Haus war, träfe am späten Nachmittag per E-Mail beim BRV noch eine Anhörung ein.

    Der Personalleiter kennt dessen Schichtplan nicht, könnte ihn aber anrufen oder den Vorgesetzen fragen oder sogar persönlich vorbeikommen (25 Meter im gleichen Gebäude) und so prüfen, ob er noch im Haus ist (die Abteilung arbeitet insgesamt bis zum frühen Abend).

    Müsste sich der BR noch den Zugang der Anhörung für diesen Tag anrechnen lassen?

  • Hallo.

    Bei der Zustellung von Anhörungen ...

    Zitat von fieldcraft :

    (...) per E-Mail dem BRV oder dem BR-Verteiler (...)

    ... trägt der AG im ersten Fall das Zustellungsrisiko. Ist der/die BRV nämlich wegen Verhinderung oder Dienstplan nicht im Haus, so ist die Anhörung erst zugestellt, wenn er/sie wieder da ist. Im zweiten Fall kann der AG aber sicher sein, dass auch die Person die Anhörung erhält, die für den BR empfangsberechtigt ist, also BRV, sBRV, oder bei Verhinderung beider ein nach Vertretungsregelung zuständiges BRM.

    Zitat von fieldcraft :

    An einem Tag, wo im Haus allgemein ein etwas früherer Feierabend üblich ist (so ca. 15:30-16:00 Uhr, z.B. vor dem Wochenende oder einem Feiertag) (...), träfe am späten Nachmittag per E-Mail (...) noch eine Anhörung ein.

    Personalisiert auf den/die BRV habe ich die Frage schon beantwortet. Bezogen auf den BR als Gremium (Eingang im BR-Postfach, im BR-Mail etc.) wird ein Zugang auch nicht mehr angenommen werden können, selbst wenn ein in der Vertretungsreihenfolge zuständiges BRM noch im Hause wäre, wenn die Anhörung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten in den Machtbereich des BR gekommen ist. Zugang wäre dann der nächste Tag mit üblichen Geschäftszeiten.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.