Stellenbesetzungs- / Bewerbungsverfahren

  • Hallo Forum,

    bin neu hier und ziemlich in der Zwickmühle und offen gestanden auch etwas hilflos - deshalb wende ich mich an Euch:

    Wir haben in meinem Betrieb ein EDV-Tool zum Bewerbermanagement.
    Darin werden Online-Bewerbungen aus dem Internet erfasst - egal ob der/die Bewerberin sich über das Portal der firmeneigenen Webseite oder über ein Stellenanzeigenportal (Stepstone, Monster, ...) bewirbt. Das funktioniert auch (konzern-)intern über’s Intranet. Anderweitig eingehende Bewerbungen (Brief/Papier/Email) sollen (sic!) von der Personalsachbearbeitung eingepflegt werden. (Es gab auch nachweislich schon Fälle, wo genau das bei sbM nicht gemacht wurde!)

    Das wäre ja soweit alles ganz nett, wenn es nicht folgende Probleme damit gäbe:
    Die SBV (also ich) hat keinen eigenen Zugang zu dem System - ich kann in "Verdachtsfällen" nett beim BR-Vorsitzenden fragen, ob er mal Zeit hat, zusammen mit mir reinzugucken.
    Wir haben z.T. recht lange Ausschreibungszeiten (ein halbes Jahr ist keine Seltenheit) bis überhaupt Bewerber zu einem Gespräch eingeladen und noch ein viertel Jahr bis dann überhaupt jemand eingestellt wird. Innerhalb des EDV-Tools wird schon während der Ausschreibungszeit ein "Ranking" der Bewerber gemacht - teilweise werden hier schon Absagen verschickt - noch vor eines "Bewerbungsschluss-Termins" (faktisch gibt es diesen nicht - die Bewerbungen werden zeitlich so wie sie reinkommen an die entsprechende Fachabteilung weitergegeben und dort bewertet). Wenn sich also nun ein sbM am 12. Tag nach der Ausschreibung bewirbt, kann es sein, dass vorher schon ein Ranking stattgefunden hat, ja sogar schon Absagen verschickt wurden. Somit wurden ja schon Entscheidungen getroffen (siehe hierzu SGB IX §95 Abs.2 Satz 3 i.V.m. §81 Abs.1). Blöd, oder?
    In einem aktuellen Fall habe ich jetzt nur die Unterlagen eines sb Bewerbers und seines "direkten Konkurrenten" auf dem offiziellen Weg erhalten (nur die beiden werden zu einem Gespräch eingeladen (- sagt das EDV-System ... hab mit dem BR ’reingeguckt). (Grundsätzlich steigert das ja die Chancen des sbM wenn die anderen 10-12 Bewerber schon Absagen haben und/oder als B- oder C-Kandidaten eingestuft sind ... aber für mich ist das trotzdem irgendwie unfair *Bauchgefühl*)
    In einem anderen Fall haben sich 1 sbM, 1 Gleichgestellte/r und ca. 34 andere beworben. Der/die Gleichgestellte bewirbt sich intern und ist bereits als B-Kandidat eingestuft. Eingeladen wurden nun der/die sbM und ein/e andere Bewerber/in. Offiziell habe ich auch nur die Unterlagen der Eingeladenen erhalten... das werde ich jedenfalls reklamieren.
    Ein weiteres Problem: Bei einer (konzern-)internen Bewerbung wurde in einem Kommentarfeld beim Einpflegen der Papierbewerbung durch die Personalabteilung ein Vermerk "schwerbehindert" eingefügt. Ich habe Zweifel, ob das zulässig ist ... (Unser Datenschutzbeauftragter meint: Gesundheitsdaten haben in einer Personalakte nichts verloren - ich sage: in EDV-Bewerbermanagementsystemen auch nicht)

    Wie läuft das bei Euch mit dem "Bewerbermanagement"?
    Habt Ihr eine eigene Zugangsberechtigung zu entsprechenden EDV-Systemen? - Seid Ihr dann auch selbst zuständig, sb Bewerber zu identifizieren? Wer macht das sonst? (->ist mit dem "Ehrenamt" ja doch auch ein Zeitproblem)
    Wie geht ihr mit "Rankings" und anderen Entscheidungen um? Auch wenn diese evtl. vor dem Eingang einer Bewerbung eines sbM getroffen wurden?
    Zieht Ihr Euch bei einem sb Bewerber noch dutzende anderer Bewerbungen ’rein? Oder wie geht ihr mit der Unterlagenflut um? (wieder: Zeitproblem)
    Wie behaltet Ihr den Überblick?
    Wie argumentiert Ihr (pro sbM) wenn ihr bzgl. der fachlichen Eignung keine Ahnung habt?
    ...???

    Berichtet doch bitte mal aus Eurem Alltag.
    Das hilft mir bestimmt auch schon weiter.

    Allerbesten Dank!

    Grüße aus Ostwürttemberg

    Katiusia

  • Hallo Katiusia,

    Du hast kein Recht, einen generellen Zugang zu diesem EDV-Tool zu bekommen, da dies datenschutzrechtlichen Bestimmungen zuwiederläuft, sofern sich kein sb/gleichgestellter Mensch bewirbt.

    Du kannst allerdings verlangen, daß das Bewerberverfahren so organisiert wird, daß Du alle wesentlichen Unterlagen zum Vergleich bekommst, bevor eine Vorauswahl getroffen wird.
    Das kann zwar dazu führen, daß Du einen ganzen "Wäschekorb" an Unterlagen bekommst, aber dann ist das eben so.

    Wenn Dein AG nicht kooperiert, wirst Du eben zum Mittel der Aussetzung gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX greifen müssen. Hat der AG zum Zeitpunkt der Aussetzung bereits Zusagen gemacht, trägt er allein den daraus evtl. resultierenden finanziellen Schaden.
    Vielleicht hilft es ja, mit dem Beauftragten des AG zu sprechen, wenn Du diesem klarmachst, daß er persönlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haftet und zB evtl. Bußgelder aus eigener Tasche zu zahlen hat.

    Vielleicht hilft ja auch der Hinweis, daß eine Nichtbeteiligung der SBV bei Ablehnung eines sb/gleichgestellten Bewerbers regelmäßig den Anschein der Diskriminierung iSd § 7 AGG begründet:
    http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__7.html

  • Hallo Wolfgang,

    einmal angemerkt/nachgefragt.
    Es kann aber auch nicht angehen, dass eine SBV vom Wohlwollen eines BRV abhängig ist, um Zugang zu dieser Bewerberdatenbank zu erhalten, oder? Vor allem, wenn dieser einen scheinbar uneingeschränkten Zugriff hat.

  • Hallo Koko,

    da die SBV nun mal nur am Bewerberverfahren zu beteiligen ist, wenn sich ein sb/gleichgestellter Mensch bewirbt, sieht die mir bekannte Literatur die generelle Öffnung von personenbezogenen Dateien - auch von Bewerbern - kritisch. Ich kenne keine Kommentatorenmeinung, die einen pauschalen Zugriff auf EDV-Systeme bzw. -Programme für die SBV befürwortet, ohne daß ein gesetzlicher Grund aus dem SGB IX im konkreten Einzelfall gegeben ist.
    Das mag man beklagen, ist aber so.

  • Hallo Wolfgang,

    sorry, habe die Frage zu ungenau gestellt. Das kein Anspruch auf Einblick in die kompletten Bewerberdaten besteht, leuchtet ein und ist auch nicht zu bemängeln.

    Aber könnte gefordert werden, dass ein direkter Zugriff auf gefilterte Daten geschaffen werden muss? Also auf Datensätze, welche eine/n Bewerber/in mit Schwerbehinderung erkennen lassen?

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo Kokomiko,

    "Aber könnte gefordert werden, dass ein direkter Zugriff auf gefilterte Daten geschaffen werden muss? Also auf Datensätze, welche eine/n Bewerber/in mit Schwerbehinderung erkennen lassen? "

    Wenn das vom System leistbar wäre, kann das auch von der SBV verlangt werden.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.