Ausscheiden eines Betriebsratvorsitzenden

  • Unser Betriebsrat besteht aus 9 Mitgliedern.
    Im Juni 2012 scheidet unser BR-Vorsitzender aus, er geht in Rente.

    Was ist zu tun?

    1. Rückt automatisch der 2te Vorsitzende nach und wird 1ter Vorsitzender?
    2. Muß der 1te Vorsitzende neu gewählt werden?
    3. Muß der gesamte BR neu gewählt werden?

    Wer mir darauf eine Antwort geben könnte, das wäre super!!!


    Gruß
    Welle

  • Zitat von Welle :

    1. Rückt automatisch der 2te Vorsitzende nach und wird 1ter Vorsitzender?
    2. Muß der 1te Vorsitzende neu gewählt werden?
    3. Muß der gesamte BR neu gewählt werden?

    zu 1+2: Ihr müsste den/die Vorsitzende/n sowie die Stellvertreter neu wählen. Da gibt es keine Nachrückoption wie mit den Ersatzmitgliedern.

    zu 3: Einen neuen BR müsst ihr nicht wählen.

    Winfried hat sich in vielen Beiträgen schon dazu geäußert und die entsprechenden Verlinkungen zum Gesetz gegeben, daher schau bitte mal hier:

    http://www.ifb.de/forum/index.…=zeigeThema&thema_id=6946
    http://www.ifb.de/forum/index.…=zeigeThema&thema_id=6277

  • Hallo Welle,
    schön das du hier bist, ABER bitte nutze doch die Suchfunktion oder nimm dir einfach ein wenig Zeit im Forum zu lesen.

    Deine Frage wird min. 1 - 2 mal pro Monat gestellt!

    Nun nochmal zu deinen Fragen:

    1. Nein

    2. Ja Wenn der stellv. BRV zum neuen BRV gewählt wird, dann muß auch ein neuer Stellv. gewählt werden.

    3. Nein

    heig

    PS: Ich hoffe ich war nicht zu hart und habe einen neuen User verprellt.

  • Zitat von AnKa T.1 :


    zu 1+2: Ihr müsste den/die Vorsitzende/n sowie die Stellvertreter neu wählen. Da gibt es keine Nachrückoption wie mit den Ersatzmitgliedern.

    Das stimmt so nicht. Richtig ist was Heig schreibt, nämlich:

    1.) Der sBRV wird nicht automatisch Vorsitzender.
    2.) Ja, es muss ein neuer BRV gewählt werden. Sollte dies der bisherige sBRV sein, muss auch ein
    neuer sBRV gewählt werden.
    3.) Es muss kein neuer BR gewählt werden.

    Gruß
    Wolle

  • Zitat von Wolle :

    Das stimmt so nicht. Richtig ist was Heig schreibt, nämlich:

    Gruß
    Wolle

    :roll: Nichts anderes habe ich damit gemeint. Wollte nur nicht so ausschweifend schreiben und hatte deshalb auf die Links verwiesen

  • Hallo.

    Zitat von Welle :

    Im Juni 2012 scheidet unser BR-Vorsitzender aus, er geht in Rente.

    Hat der/die BRV denn im AV eine Regelung, bzw. gibt es die in Eurem TV, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Eintritt der Altersrente endet? Weil wenn nicht, dann bestünde das Arbeitsverhältnis weiter und der/die BRV schiede gar nicht aus.

    Zu den Frage antworte ich wie meine VorrednerInnen: 1. Nein. 2. Ja, und zwar nur der/die BRV. 3. Nein.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo, zum Ersten kann auch eine Teilzeitkraft oder einE gerinfügig BeschäftigteR das Amt des BRV ausüben und zum Zweiten darf man auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze voll arbeiten. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Ruebenase :


    Kann der BR Vorsitzende auf 400 Euro Basis weitermachen wenn er in Rente geht ?
    Ich denke es gibt keinen TeilzeitBRV ?


    Das wäre für den AG doch die kostengünstigste Variante. Er bliebe "voll" freigestellt, und bekommt dafür 400 EURO.- Naja, nicht wirklich: Es gäbe dann ja noch die Restteilfreistellungszeit bis zur Vollzeit.- Außer, der BR verzichtet darauf... Und es gäbe keinen endgültigen Nachrücker.

  • :shock:

    Zitat von pillepalle :


    Das wäre für den AG doch die kostengünstigste Variante. Er bliebe "voll" freigestellt, und bekommt dafür 400 EURO.- Naja, nicht wirklich: Es gäbe dann ja noch die Restteilfreistellungszeit bis zur Vollzeit.- Außer, der BR verzichtet darauf... Und es gäbe keinen endgültigen Nachrücker.


    Gibt es eine Gesetzliche Grundlage für einen in Rente gegangenen Teilzeitbetriebsratsvorsitzenden/ Teilzeitbetriebsratsmitglied?

  • Zitat von max6 :

    Gibt es eine Gesetzliche Grundlage für einen in Rente gegangenen Teilzeitbetriebsratsvorsitzenden/ Teilzeitbetriebsratsmitglied?


    Natürlich nicht.
    Aber wenn dieser BRV oder auch ein BRM lückenlos AN des Betriebs bleibt und sich lediglich die arbeitsvertragliche Grundlage ändert ... ist das machbar.

    Und dann könnte man wieder im BetrVG nachschlagen, ob es eine einschränkende Bestimmung gibt, welche verbieten würde ein teilzeitbeschäftigtes BRM als BRV zu wählen. Und diese Einschränkung gibt es definitiv nicht.

  • Hallo.

    Zitat von max6 :

    Gibt es eine Gesetzliche Grundlage für einen in Rente gegangenen Teilzeitbetriebsratsvorsitzenden/ Teilzeitbetriebsratsmitglied?

    Ja.

    Nach http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__8.html gibt es keine Einschränkungen der Wählbarkeit von Teilzeit-AN, sie können also genauso BRM sein, und nach http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__26.html kann jedes BRM, auch das in Teilzeit, zum/zur BRV gewählt werden, und wenn nach Erreichen des Renenteintrittsalters das Arbeitsverhältnis weiterbesteht, gibt es auch kein Ausscheiden aus dem BR nach http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__24.html, bzw. die Wählbarkeit besteht weiter.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.