Hallo,
eine alte Frage- auf die ich eigentlich meine, die Antwort zu kennen- aber nicht den passenden Kommentar oder Urteil dazu finde.
Es geht um die Leute bei uns, die zwar nicht nach Schichtplan arbeiten, aber trotzdem unregelmäßig verteilt auf die Wochentage ihre arbeitsvertraglich geregelte Wochenarbeitszeit erbringen. Sprich: 24h/Wo Teilzeitkraft, die von Dienstag bis Donnerstag ja 8h arbeitet, Monatg und Freitag frei hat. Diese Verteilung ist nicht arbeitsvertraglich oder sonstwie schriftlich geregelt, wird aber teilweise über Jahre so praktiziert. Ist der oben beschriebene AN nur am Dienstag krank, müssen ihm 8h aufs AZ-Konto zu seiner Ist-AZ gutgeschrieben werden (und nicht etwa 4,8h!).
Bitte um Bestätigung!
Gruß
Karin