Hallo miteinander und ein erfolgreiches neues Jahr,
wir haben in unserem Betrieb ein Problem. Ein Betriebsratsmitglied ist gleichfall in der Qualitätssicherung unserer Firma. Nun trifft es sich, dass die Geschäftsleitung das BR Mitglied beauftragen will, die Leistungen der Mitarbeiter zu beurteilen. Da wir ein mittlerer Handwerksbetrieb sind, sind die die Handwerker mittels Tablet PC mit der Firma online verbunden. Die Aufträge werden online übermittelt und durch die Kollegen abgearbeitet. Unser Arbeitgeber vermutet Unregelmäßigkeiten, die er dokumentiert haben möchte. Nun kommt unserer BR Mitglied in den Spagat zwischen dem § 87 BetrVG und dem Interesse an der Gleichbehandlung aller Kollegen.
Habt Ihr hier Erfahrungen? Wie kann man so eine vom AG veranlasste Kontrolle der MA mit gestalten ohne einen bitteren Beigeschmack zu erzeugen? Für Hinweise wären wir sehr dankbar.
Einen schönen Tag :lol: Carsten