Hallo und allen ein gutes neues Jahr!
Eine Frage:
Mitte Dezember war ich (Teilzeit) eine ganze Woche auf BR-Seminar. Danach hatte ich 2 Wochen Urlaub und habe heute meinen ersten Arbeitstag:( .
Durch das Seminar sind Überstunden angefallen, ca. 10 Stunden (Sollarbeitszeit/Woche bei mir 28,8h, in dieser Seminar-Woche komme ich auf 38,5h), die ich aber wegen meinem anschließenden Urlaub im Dezember nicht gleich abbauen konnte. Der § 37 Abs. 3 BetrVG ist eigentlich eindeutig: ich habe jetzt noch 2 Wochen Zeit diese Stunden freizunehmen.
Bei uns gilt aber eine BV, die eine Nullstellung des Überstundenkontos am Jahresende vorsieht.
"Nach Ablauf des Jahresausgleichszeitraums werden die individuellen Arbeitszeitkonten wie folgt glattgestellt:
- Zeitguthaben sind mit der Entgeldabrechnung für den Januar des Folgejahres mit der Überstunden vergütung auszuzahlen...."
Wie seht Ihr das? Hab ich Pech gehabt und muss mir die Stunden auszahlen lassen- was ich natürlich nicht will? Steht die BV- weil konkretere Regelung- über der gesetzlichen? Kennt Ihr Kommentare zu diesem Thema?
Gruß
Tiger