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Wir haben in unserer Firma eine geregelte Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche. Wir sind nicht Tarifgebunden. Der Arbeitgeber hat nun mit einem langjährigen Mitarbeiter einen Einzelvertrag über 39 Arbeitsstunden geschlossen. Der Betriebsrat wurde davon nicht informiert. Der Mitarbeiter sieht darin aber eine finanzielle "Verbesserung". Wie sollten wir als Betriebsrat vorgehen?
wegen des Tarifvorbehaltes seid Ihr aus der Mitbestimmung raus, was den Umfang der ArbZ betrifft, auf der Schiene kann man wohl wenig machen. Dieser Einzelvertrag könnte ein Vorbote sein für den generellen Wunsch des AG, die ArbZ zu erhöhen, mit oder ohne Lohnausgleich. Ich würde da mal unverbindlich vorfühlen... Falls der AG so etwas plant, muß man die Belegschaft informieren, daß so etwas nur im gegenseitigen Einvernehmen oder über Änderungskündigung geht (mit der der AG beim ArbG baden ginge...).
Frage: Arbeitet dnn der Kollege mehr bei vollem Lohnausgleich? Oder wo wäre sein finanzieller Vorteil?
dann habt Ihr im Vergleich zu uns ein "Luxusproblem" (sorry...) - unser AG wollte Mehrarbeit ohne Lohnausgleich und hat einen Großteil der Belegschaft rumgekriegt.