Hallo,
schon wieder eine Frage.
In unserer Firma wurde in den letzten Jahren regelmäßig Weihnachtsgeld gezahlt. Auf dem Lohnschein stand allerdings immer der Hinweis, dass dies eine freiwillige Leistung ist und kein Anspruch für die Folgejahre besteht. Ca. 5 Jahre wurde dies so gehandhabt. Dieses Jahr hieß das Weihnachtsgeld plötzlich Prämie und wurde anders wie in den letzten Jahren den Teilzeitkräften anteilig ausgezahlt. Auf unsere Anfrage (Betriebsrat wurde nicht informiert) bekamen wir zu Antwort: Diese Prämienzahlung sei eine freiwillige Leistung. Verschiedene AN haben mich angesprochen, dass sie gehört haben, dass es Urteile gibt wonach ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn das Weihnachtsgeld mehrere Jahre gezahlt wurde. Ich kenne diese Urteile nicht und habe auch nichts davon gehört. Was ändert sich für die AN wenn das Weihnachtsgeld plötzlich Prämie heißt?
Ich danke euch für eure Hilfe.
Gruß Katrin