Weihnachtsgeld

  • Hallo,

    schon wieder eine Frage.
    In unserer Firma wurde in den letzten Jahren regelmäßig Weihnachtsgeld gezahlt. Auf dem Lohnschein stand allerdings immer der Hinweis, dass dies eine freiwillige Leistung ist und kein Anspruch für die Folgejahre besteht. Ca. 5 Jahre wurde dies so gehandhabt. Dieses Jahr hieß das Weihnachtsgeld plötzlich Prämie und wurde anders wie in den letzten Jahren den Teilzeitkräften anteilig ausgezahlt. Auf unsere Anfrage (Betriebsrat wurde nicht informiert) bekamen wir zu Antwort: Diese Prämienzahlung sei eine freiwillige Leistung. Verschiedene AN haben mich angesprochen, dass sie gehört haben, dass es Urteile gibt wonach ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn das Weihnachtsgeld mehrere Jahre gezahlt wurde. Ich kenne diese Urteile nicht und habe auch nichts davon gehört. Was ändert sich für die AN wenn das Weihnachtsgeld plötzlich Prämie heißt?

    Ich danke euch für eure Hilfe.

    Gruß Katrin

  • Der grundsatz der betrieblichen Übung besagt, dass ein Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Leistung erwirbt, wenn der Arbeitgeber diese leistung bereits drei mal vorbehaltlos gewährt hat. (bei Euch mit dem Zusatz, dass dies eine freiwillige leistung ist leider nicht der Fall). Eine Gewährung ist immer dann vorbehaltlos, wenn der AG bei der Zahlung nicht ausdrücklich erklärt hat, dass sie freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft erfolgt ist. Der grund für das Enstehen des Rechtsanspruch ist der Schutz des Vertrauens der AN.
    Zu der Frage der Prämie:
    Prämien sind wie der Akkord eine besondere Form der Leistungsvergütung, die für:
    -eine bestimmte Arbeitsmenge (Mengenprämie)
    -die Arbeitsqualität (Güteprämie)
    die Arbeitssorgfalt usw.
    gewährt werden können. prämien werden meist zusätzlich zum Grundlohn gezahlt. Möglich ist aber auch, dass die gesammte Arbeitsvergütung nach einen Prämienlohnsystem bemessen wird. Wie es bei Euren Fall im einzelnen aussieht, weiß ich aus der Beschreibung leider nicht. Die Anteilige Zahlung an Teilzeitkräften halte ich für richtig. Es ist doch nur recht wenn ein TZ-AN der vieleicht 18h die Woche arbeitet weniger Weihnachtsgeld bekommt, als einer der 40h arbeitet.

  • Zitat von Bartender :


    Zu der Frage der Prämie:
    Prämien sind wie der Akkord eine besondere Form der Leistungsvergütung,...


    ...und unterliegen der Mitbestimmung des BRs.

    Der Chef lobt eine Gesamtsumme aus, über die Verteilung (Schlüssel) bestimmt der BR mit (§87 BetrVG Satz 1, Abs. 10 und 11). Wenn kein BR vorhanden, kann der Boss die Prämiensumme verteilen, wie es ihm beliebt.

    Gruß
    Rolf

  • Was genau steht denn auf dem Lohnschein?
    Klauseln können auch unwirksam sein, wenn sie gegen das Transparenzverbot verstoßen. So zB in dieser Klausel:

    „Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht vorgeschriebene Leistungen wie Prämien, Zulagen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Weihnachtsgratifikationen gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher jederzeit ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar.“

    http://www.hrexperten24.de/arb…ruflich-ist-unwirksam.php

  • Hallo.

    Zitat von Bartender :

    Der grundsatz der betrieblichen Übung besagt, dass ein Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Leistung erwirbt, wenn der Arbeitgeber diese leistung bereits drei mal vorbehaltlos gewährt hat.

    Das ist eine offensichtlich unausrottbare Übervereinfachung und letztlich eine falsche Aussage. Die regelmäßige und vorbehaltlose Wiederholung ist eine notwendige, aber noch nicht hinreichende Voraussetzung. Notwendige Voraussetzung zum Entstehen der betrieblichen Übung ist auch der sog. Vertrauenstatbestand.

    Hier mangelt es offensichtlich an der Vorbehaltlosigkeit, insofern dürfte eine betriebliche Übung wohl nicht entstanden sein.

    Markus: Was auf dem Lohnschein steht, ist m.E. irrelevant. Die Inhaltskontrolle nach §§ 305ff BGB bezieht sich auf Formular-AVe, nicht auf Lohnausdrucke, bzw. nicht auf einseitige Willenserklärungen des AG.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.