Hallo,
wir sind ein 3er Gremium und alle als Nachrücker erst seit ein paar Wochen im Amt.
Das Unternehmen in dem wir tätig sind, hat bundesweit mehrere Standorte und jeder Standort hat einen eigenen Betriebsrat.
Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen werden momentan sehr viele interne Stellen ausgeschrieben. In diesen internen Ausschreibungen steht dann immer
Standort: nach Vereinbarung.
Wir haben hier jetzt zwei Anhörungen für Versetzungen vorliegen, in dem unser Arbeitgeber schreibt, dass es sonst keine Bewerber auf diese Positionen gibt.
Wir als BR wissen aber, dass sich durchaus von anderen Standorten auch Mitarbeiter auf diese Positionen beworben haben.
Wir haben dieser Anhörung zur Versetzung widersprochen, mit der Begründung, dass uns nicht alle Bewerber benannt wurden.
Die Unternehmensleitung argumentiert uns gegenüber nun wie folgt:
Es ist korrekt, dass die Stelle nicht für einen bestimmten Standort ausgeschrieben wurde, allerdings erhalten Sie (das BR-Gremium XXXX) nur die Bewerbungen zur Entscheidung, die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Und in diesem Fall liegt uns aus Ihrem Zuständigkeitsbereich lediglich die Bewerbung von Herrn XXXX vor.
Sollten Sie dies anders sehen, bitte ich um Mitteilung der Anspruchsgrundlage, auf die Sie sich beziehen.
Kann mir jemand mitteilen, ob das so korrekt ist?