Versetzung und Betriebsänderung

  • Hallo folgende Frage:
    Unser Arbeitgeber denkt darüber nach Facharbeitern zukünftig im Wechsel Hilfsarbeitertätigkeiten zu übergeben d.h. Einen Werkzeugmacher wird dann wochenweise auferlegt für die Mechanische Bearbeitung alle Werkzeuge zu reinigen und ein und auszusräumen. Diese Aufgabe wurde vorher von einem Hilfarbeiter erledigt .Es wird behauptet das diese Abteilung zum Werkzeugbau gehört . Fakt ist das die Abteilung Werzeugbereitstellung (Reinigung) vom Werkzeugmachermeister und Meister der mechanischen Dirigiert wird. Wir als Br finden das Facharbeiter nicht zu Hilfsarbeiten gezwungen werden können und das diese Abteilungen nicht zusammengehören. Wir warten jetzt erstmal ab ob Versetzungsanträge nach 99 BetrVG kommen oder nicht. Wir denken das sogar eine Betriebsänderung nach §111 Abs. 1 Nr 4 und 5 vorliegt.
    Welche Möglichkeiten seht ihr um dieses zu verhindern.

  • Zitat von franzel :


    Wir warten jetzt erstmal ab ob Versetzungsanträge nach 99 BetrVG kommen oder nicht. Wir denken das sogar eine Betriebsänderung nach §111 Abs. 1 Nr 4 und 5 vorliegt.
    Welche Möglichkeiten seht ihr um dieses zu verhindern.


    an die Erfüllung des Versetzungsbegriffes mag ich hier nicht so recht glauben. Die Reinigungsarbeiten der Werkzeuge und die Bereitstellung derselben sind einem Werkzeugmacher nicht artfremd. Manch einer mag diese vielleicht als niederwertige Arbeiten empfinden, zumutbar scheinen sie mir aber dennoch zu sein. Individualrechtlich wird es wohl darauf ankommen, wie konkret die Arbeitsaufgabe in den Arbeitsverträgen beschrieben ist. Hier eine Betriebsänderung annehmen zu wollen, schießt aber sicher über das Ziel hinaus.

  • @ Lexipedia

    Es hat hier doch niemanden zu interessieren, in wie vielen Foren eine Frage gestellt wird. Genauso wenig ist´s von Interesse, in wie vielen Foren Du postest...

    Franzel,

    eine Versetzung sehe ich ebenfalls nicht. Stutzig macht mich dieses Vorhaben Eures AGs trotzdem.
    Ein Facharbeiter dürfte erheblich mehr als ein Hilfsarbeiter verdienen. Was veranlasst einen AG dann, eine besser qualifizierte und höher bezahle Fachkraft mit solchen Tätigkeiten beschäftigen zu wollen? Betriebswirtschaftlich ist das jedenfalls nicht nachvollziehbar.

    Wie sieht denn Eure Auslastung aus? Was soll mit den Hilfsarbeitern geschehen? Wie sieht überhaupt Euer Betriebsergebnis aus?

  • Lexipedia. Da scheint aber jemand nichts anderes zu tun zu haben (ausser Forumspolizei zu spielen),aber durch die Info wurde ein Skandal verhindert:!:
    Mehr werde Ich dazu nicht mehr sagen .


    Hallo Kokomiko und Siegbert

    1.
    Ich denke mal das in dieser Abteilung Stimmung gemacht werden soll gegen den Betriebsrat der auch Mitglieder in der Abteilung hat.
    Man muss dazu sagen wer im Lager ist muss über den Tag Tonnen bewegen. Die letzten Langjährigen Mitarbeiter waren am Ende körperlich fertig.

    2 .Im Lager arbeitet momentan eine Aushilfe in Vollzeit.
    Es geht nicht darum ein zwei Werkzeuge zu Reinigen und Bereitstzustellen. Ich denke so ca.15 am Tage.


    Habe aber heute schon mit einem Juristen Gesprochen und er denkt das dieses eine Versetzung ist ,da es sich nicht um ähnliche Tätigkeit ,sondern um Minderwertige handelt.


    Habe auch folgendes Urteil im Internet gefunden (Az.: 22 Ca 6812/06).

    Grüsse franzel

  • Hallo,

    es könnte schon eine Versetzung sein, das können wir hier, die wir bzgl. Eurer betrieblichen Gegebenheiten unkundig sind, schwer beurteilen.

    Ich denke, dass mindestens zwei Kriterien zu beurteilen wären, nämlich zum Einen das, ob es sich wirklich um eine qualitativ andere Tätigkeit handelt (also z.B. eine minderwertigere), und/oder dasjenige, ob diese andere Tätigkeit innerhalb des Arbeitspensums quantitativ einen größeren Raum einnimmt, m.W. gibt es da in der Rechtsprechung Grenzen von um die 20% (die Info schüttle ich aus dem Handgelenk, das müßte man noch recherchieren).

    Grüsse Winfried

    P.S.: Dein Urteil (http://kdm13.wordpress.com/200…ist-rechtlich-unzulassig/) passt m.E. deswegen nicht, weil es sich da um eine komplette Neuzuweisung minderwertigerer Tätigkeiten handelte.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    bei starken qualitativen Abweichungen ist die 20%-Grenze aber m.E.unbeachtlich. Wenn mein AG mich als Psychologen z.B. anweist, 1/2 Tag pro Woche Klos zu putzen, beträfe das nur ca. 10% meiner Arbeitszeit, wäre aber natürlich trotzdem eine Versetzung.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.