Urlaubssperre ohne Zustimmung BR?

  • Hallo...

    Bei uns gibt es einen Urlaubsplan - auch vom BR unterschrieben. Darin steht, dass zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsurlaub ist.
    Inzwischen gab es einen Antrag, dass ein Bereich dennoch arbeitet - zur Planerfüllung... Wurde auch beantragt und genehmigt...

    Der Werkstattbereich (Schlosser, Elektriker etc.) wird immer separat geregelt, weil sie die Maschinen reparieren, umbauen etc. müssen, wenn nicht produziert wird. Leider hat sich darum bisher niemand wirklich gekümmert...

    Jetzt wurde dort - wie schon oft - Urlaubssperre ausgeschrieben, ohne bei BR zu beantragen. Ist das rechtens? Ich denke mal nicht! Unser BRV (Meister der Werkstatt) behauptet, dass ist so ok und er muss es nicht beantragen...

    Wer hat recht :roll: ?

  • Zitat von Heike11 :

    [...] Urlaubssperre [...]

    Hallo Heike,

    alle Belange zum Urlaub unterliegen der Mitbestimmung gemäß § 87 I Nr. 5 BetrVG.

    Interessant wäre für Euch vielleicht auch ein Seminar zu Urlaubsplanung und Urlaubsmgestaltung. Dies ist auch als In-House-Seminar beim IFB möglich.

    Mit besten Nikolausgrüßen

    Berny

  • Hallo,

    nix "zu spät". Der BR weist den AG darauf hin, dass er gegen die Mitbestimmung des BR verstößt, fordert ihn unter kurzer Fristsetzung zur Rücknahme auf und erwirkt ggf. eine einstweilige Verfügung, so der AG sich querstellt oder die Frist ergebnislos verstreichen lässt.

    Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass pauschale "Urlaubssperren" für ganze Betriebe oder Abteilungen überhaupt rechtens sind, das dürfte http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html widersprechen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried :


    Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass pauschale "Urlaubssperren" für ganze Betriebe oder Abteilungen überhaupt rechtens sind, das dürfte http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html widersprechen.


    soweit würde ich nicht gehen wollen, da ja auch dringende betriebliche Belange ggf. zu berücksichtigen sind. Im Erfurter 2010 sind da einige Beispiel unter Rn 18 aufgeführt. Allerdings würde ich da nicht von Urlaubssperren reden, sondern von der mitbestimmmten Festlegung einer Betriebsruhe.

  • Hallo,

    ich bleibe meinem Statement, dass pauschale Urlaubssperren für ganze Abteilungen rechtswidrig sein dürften. Als BR würde ich dem nicht zustimmen.

    Siegbert, Deine Fundstelle beschreibt das Leistungsverweigerungrecht des AG bzgl. Urlaubserteilung gegenüber einzelnen AN, nicht Urlaubssperren gegenüber ganzen AN-Gruppen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wir haben nicht zugestimmt, sondern nur einer sehr beschränkte Urlaubsvergabe - so dass alle notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten an den Maschinen während der Stehzeit abgesichert werden.

  • ... das dürfte - (nicht nur) rechtlich betrachtet - die deutlich angemessenere Variante sein, inwieweit, das hängt wohl von den Kriterien der Beschränkung ab.

    Ich darf davon ausgehen, dass bereits genehmigte Urlaube in dieser Abteilung von Restriktionen sowieso ausgenommen sind?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.