Hallo...
Bei uns gibt es einen Urlaubsplan - auch vom BR unterschrieben. Darin steht, dass zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsurlaub ist.
Inzwischen gab es einen Antrag, dass ein Bereich dennoch arbeitet - zur Planerfüllung... Wurde auch beantragt und genehmigt...
Der Werkstattbereich (Schlosser, Elektriker etc.) wird immer separat geregelt, weil sie die Maschinen reparieren, umbauen etc. müssen, wenn nicht produziert wird. Leider hat sich darum bisher niemand wirklich gekümmert...
Jetzt wurde dort - wie schon oft - Urlaubssperre ausgeschrieben, ohne bei BR zu beantragen. Ist das rechtens? Ich denke mal nicht! Unser BRV (Meister der Werkstatt) behauptet, dass ist so ok und er muss es nicht beantragen...
Wer hat recht :roll: ?