Amtsenthebung BRM ?

  • Hallo!

    Ein BRM hat die Kündigung erhalten wegen Unterschlagung.
    Der BR hat der Kündigung wegen der drückenden Beweise und der Betriebsöffendlichkeit zugestimmt.
    Nun hat jedoch das Arbeitsgericht der Klage des BRM entsprochen.
    Begründung war nicht die Unterschlagung sondern ein Formfehler des Arbeitgebers bei der Kündigung.

    Nun werden wir das Problem haben eine "Diebin" im BR zu haben und das die Belegschaft dies nicht wirklich gut verstehen wird.
    Eine Amtsenthebung kommt nach Meinug vieler im BR kaum in Frage da sie ja als BR nichts falsch gemacht hat.

    Was würdet Ihr machen wenn sie nicht freiwillig ihr Amt niederlegt ?

  • Hallo,

    "Eine Amtsenthebung kommt nach Meinug vieler im BR kaum in Frage da sie ja als BR nichts falsch gemacht hat."
    Das ist richtig, deswegen...

    "Was würdet Ihr machen wenn sie nicht freiwillig ihr Amt niederlegt ? "
    ...weiterhin im Gremium korrekt mit der Kollegin zusammenarbeiten und auf die nächste Wahl hoffen.

  • Ich sehe es genauso wie whoepfner. Siehe mal im Fitting den Kommentag zu BetrVG §24 Randnotiz 15 bis 17. Hier steht sinngemäß, dass während eines Kündigungsschutzprozesses die Betriebsratstätigkeit bis zum rechtskräftigen Urteil bzw. bis zur einstweiligen Verfügung die BR-Tätigkeit ruht und es erst mit der Weiterbeschäftigung die Betriebsratstätigkeit - in eurem Fall leider - wieder weiter geht. :?

  • Hallo zusammen,

    meines Erachtens ist das, was bisher geschriebn wurde korrekt.

    Ich stelle aber mal zwei weitere Lösungsvorschläge zur Diskussion.

    1.) Rücktritt des BR nach § 13 BetrVG und Neuwahlen.

    Das sieht m.E. nicht nur gut aus sonder erhöht auch die Chancen des bisherigen BR auf eine Widerwahl.

    2.) Erneute fristgerechte Kündigung durch den AG unter der Vermeidung von Formfehlern.

    Wobei ich mir bei Nr. 2 nicht sicher bin, ob das nach einer erfolglosen und vo Arbeitsgericht abschlägig behandelten Kündigung überhaupt noch möglich ist.

    Gruß
    Wolle

  • Danke für die Antworten!

    Das bestätigt mich das es anstrengend werden wird.

    Neuwahlen werden wir nie hinbekommen da der BR aus 6 Listen besteht mit 23 Sitzen.

    Bleibt nur der guten Frau sehr deutlich zu machen das der Rücktritt der einzige Weg ist. Immerhin hat sie dem AG rund 500.000 € Schaden zugefügt.
    Das versteht die Belegschaft nie das sie noch da ist und noch Mitglied im BR.
    Das sieht dann bei der Belegschaft aus : "BRM dürfen alles - selbst Geld unterschlagen." Kotz ( Sorry )

  • Die Mehrheit der Belegschaft sieht das so - die Mehrheit des Betriebsrates aber nicht? Wenn da einige Listen so wenig die Meinung der Belegschaft repräsentieren...
    Einen entsprechenden Antrag solltet ihr trotzdem zur Abstimmung bringen. Wenn Du Dich täuschst und mind. 12 BRM sind doch dafür, ist ja alles im grünen Bereich. Und wenn nicht? Öffentlichkeitsarbeit, damit das bei der nächsten Wahl nicht wieder passiert, dass einige BRM Listeninteressen vor Belegschaftsinteressen stellen, würde ich vorschlagen...

  • Zitat von Wolle :


    2.) Erneute fristgerechte Kündigung durch den AG unter der Vermeidung von Formfehlern.


    Eine fristgerechte Kündigung? Bei einem BR-Mitglied? Wie geht das denn? :shock:

    Zitat von Wolle :


    Wobei ich mir bei Nr. 2 nicht sicher bin, ob das nach einer erfolglosen und vo Arbeitsgericht abschlägig behandelten Kündigung überhaupt noch möglich ist.


    §626(2) BGB - Die zwei Wochen dürften lange rum sein...

  • Zitat von whoepfner :

    "Eine Amtsenthebung kommt nach Meinug vieler im BR kaum in Frage da sie ja als BR nichts falsch gemacht hat." Das ist richtig, deswegen... "Was würdet Ihr machen wenn sie nicht freiwillig ihr Amt niederlegt ? " ...weiterhin im Gremium korrekt mit der Kollegin zusammenarbeiten und auf die nächste Wahl hoffen.

    Hallo, ich sehe das wie Whoepfner. Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von lexx :


    Das versteht die Belegschaft nie das sie noch da ist und noch Mitglied im BR.
    Das sieht dann bei der Belegschaft aus : "BRM dürfen alles - selbst Geld unterschlagen." Kotz ( Sorry )


    Was hindert euch daran offensiv mit diesem Thema umzugehen.

    Eine Information an die Belegschaft mit Darlegung der rechtlichen Situation und Mißbilligung des Gremiums.

    Vielleicht zieht dann das BRM selbst die Konsequenzen und legt das Mandat nieder.

    heig

  • Hallo.

    Zitat von heig :

    Eine Information an die Belegschaft mit Darlegung der rechtlichen Situation und Mißbilligung des Gremiums.

    Das darf der BR m.E. gar nicht. Denn das, was der BR über den Fall weiß, aus der Anhörung etc., unterliegt dem Personaldatenschutz und kann rechtlich betrachtet gar nicht öffentlich gemacht werden. Alles andere wäre m.E. als grobe Pflichtverletzung zu werten.

    Die AN hat den Kündigungsschutzprozeß gewonnen. Der AG hat offensichtlich auch keine Strafanzeige gestellt (was bei einer Unterschlagung, v.a. in dieser Größenordnung, verwundert), bzw. sie ist nicht verurteilt. Damit ist sie (auch wenn der Begriff arbeitsrechtlich natürlich nicht passt) "unschuldig". Betriebsöffentliche Äußerungen von egal wem, auch von BRM, über diese AN, wie Heig sie vorschlägt, wären m.E. von der Betroffenen ggf. auch strafrechtlich verfolgbar, üble Nachrede o.ä.

    Und zum Anderen verstehe ich eh nicht, warum sich der BR hier einen Schuh draus machen sollte. Der AG war in einem offensichtlich eindeutigen Fall zum ordnungsgemäßen Kündigen schlicht zu blöd. Jetzt trägt er die Folgen. Dafür kann der BR nichts, und dass die AN, die im Kündigungsschutzprozeß erfolgreich war, zufällig auch BRM ist, hat weder mit dem Fall zu tiun, noch hat Ihr Obsiegen vor Gericht damit zu tun, dass sie BRM ist.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von whoepfner :

    [...] Eine Amtsenthebung kommt nach Meinung vieler im BR kaum in Frage [...].

    Hallo Zusammen,

    warum nicht?

    immerhin erlischt die Mitgliedschaft im BR mit dem Verlust der Wählbarkeit. Und dieser liegt hier doch vor.

    § 24 Nr. 4 BetrVG.

    Oder täusche ich mich hier?

    Gruß Berny


  • Warum sollte sie nicht wählbar sein? Es liegt kein Gerichtsbeschluss dazu vor.

    Grüsse

    Reddel

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.