Hallo!
Ein BRM hat die Kündigung erhalten wegen Unterschlagung.
Der BR hat der Kündigung wegen der drückenden Beweise und der Betriebsöffendlichkeit zugestimmt.
Nun hat jedoch das Arbeitsgericht der Klage des BRM entsprochen.
Begründung war nicht die Unterschlagung sondern ein Formfehler des Arbeitgebers bei der Kündigung.
Nun werden wir das Problem haben eine "Diebin" im BR zu haben und das die Belegschaft dies nicht wirklich gut verstehen wird.
Eine Amtsenthebung kommt nach Meinug vieler im BR kaum in Frage da sie ja als BR nichts falsch gemacht hat.
Was würdet Ihr machen wenn sie nicht freiwillig ihr Amt niederlegt ?