Teildienst

  • Hallo zusammen. Folgender Dienstplan einer MA wurde uns vorgelegt:
    Dienstag : 00.00 -08.30 Uhr (inklusive der Pause von 30 min)
    Nachmittags: 14.30-17.30 Uhr. (Teammeeting des AG)

    Nun wird hier die tägliche maximal zulässige Arbeitszeit von 11 Stunden zwar nicht überschritten, die im MTV bei uns vereinbart ist.
    Aber im MTV steht lapidar, daß Teildienst möglichst zu vermeiden ist.
    Unzumutbar ist diese Gangart eh. Können wir uns nur auf diesen § des Teildienstverbotes berufen?

    LG, Chris

  • Hallo,

    Ihr beruft Euch einfach nur auf § 87 I Nr. 2 BetrVG und auf Eure Mitbestimmung und erteilt keine Zustimmung zu dieser Arbeitszeitverteilung. Punkt.

    Das Thema "geteilte Dienste" wurde hier schon oft diskutiert, zuletzt hier: http://www.ifb.de/forum/index.…=zeigeThema&thema_id=6822. Meinen Einträgen dort (insbesondere 30.10.) habe ich nix hinzuzufügen - geteilte Dienste sind abzulehnen, und damit sie durchgeführt werden dürfen, bedarf es expliziter AV- oder TV-Regelungen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Sorry, aber ich halte es für völlig überzogen, in diesem Fall von "Teildienst" sprechen zu wollen. Es geht um einen einzigen Tag zwecks eines Teammeetings und nicht um eine Dauerregelung.

    Es scheint sich ja um einen Schichtbetrieb zu handeln, da wäre aus BR Sicht eher zu prüfen, ob im Anschluss an dieses Meeting gesetzliche Ruhezeiten eingehalten werden.

  • Zitat von Kokomiko :

    Es geht um einen einzigen Tag zwecks eines Teammeetings und nicht um eine Dauerregelung.

    ... auch wieder wahr. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.